Niddataler Nachrichten 2019-02

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 1. Februar 2019 Niddataler Nachrichten idda Ausgabe 02/2019 Jahrgang 1 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Büdingen, 07.01.2019 Vereinfachte Flurbereinigung „Nidderau-Uferrandstreifen“ VF 2531 Ladung Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Nidderau- Uferrandstreifen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büding en statt am : Dienstag, den 06.02.2019 um 19:00 Uhr, in der Willi-Salzmann-Halle, Saal 1 Heldenberger Str. 16, 61130 Nidderau-Windecken Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen oder deren Bevollmächtigte eingeladen. Teilnehmer sind die Eigentümer und Erbbauberechti gte der nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Heldenbergen 13 48/1, 49/1, 51/1, 52/1, 52/2, 52/3, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 86/2, 88/2, 88/3, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105/1, 105/2, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123/1, 124/1, 124/2, 125/1, 125/2, 125/3, 126, 127, 186, 187, 188, 189, 195/1, 196, 197, 201/3, 202, 203, 204, 206/5, 212, 216, 217, 218, 219, 274 Heldenbergen 14 1/2, 4/2, 5, 6, 229/2 Windecken 2 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 86/2, 100/2 Windecken 4 1, 2, 3, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 64, 65/1, 65/2, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78/1, 78/2, 79, 80, 81/2, 82/1, 82/2, 83, 84, 85, 86, 87 Windecken 5 50, 56, 108/5, 152/3, 189/57, 190/58, 191/59, 192/60, 193/61, 194/62, 195/63, 197/63, 198/63, 225/73, 237/108, 238/109, 255/117, 259/160, 262/64, 263/157, 302/159, 304/51, 305/159, 306/49, 307/158 Windecken 6 330/2, 330/7, 498/332 A MT FÜR B ODENMANAGEMENT B ÜDINGEN - Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide VF2532 Ladung Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmerge- meinschaft im Flurbereinigungsverfahren Al- tenstadt-Mühlweide findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am: Di nstag, den 19.02.2019 um 19.00 Uhr in der Altenstadthalle Vogelsbergstraße 42, 63674 Altenstadt. Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühl- weide oder deren Bevollmächtigte einge- laden. Teilnehmer sind die Eigentümer von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet sowie die Erbbauberechtigten. Die Wahl w rd von der Flurbereinigungsbe- örde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen: - Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilneh- mern oder Bevollmächtigten gewählt. Je- der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstücks- eigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigen- tümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stim- men erhalten. - Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereini- gungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen. - Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes der Teilneh- mergemeinschaft und deren Stellvertreter müssen nicht Teilnehmer am Flurbereini- gungsverfahren sein. Die Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberech- tigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszu , Erbfolgen- nachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Voll- macht vorzulegen. Im Auftrag gez. Höhn „Die Mitarbeiter der Müllabfuhr versuchen mit mehrmaligem Schütten die Tonnen komplett zu leeren. Trotzdem kommt es vor, dass halbvolle Behälter zurückbleiben“, sagt Birgit Simon, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der Abfallwirtschaft Wetterau. Es kann auch pa - sieren, dass Tonnen mit festgefrorenem Abfall beim mehrmaligen Schütten an den Müllfahr- zeugen kaputt gehen oder durch die Wucht des Rüttelns in das Sammelfahrzeug fallen. Die Abfallwirtschaft Wetterau gibt Tipps, wie die Biotonne problemlos über den Winter kommt: - Biotonne geschützt an die Hauswand, un- ter ein Dach oder in die Garage stellen. - Abfallgefäß nicht schon am Abend vor d Leerung an die Straße st llen. Tonne erst am Abholtag bereitstellen. - Möglichst wenig Flüssigkeit in die Biotonne geben. Je geringer der Wassergehalt des Bioabfalls, umso geringer die Gefahr des Anfrierens. - Feuchte Speiseabfälle möglichst schon in der Küche abtropfen lassen und in Zei- tungspapier eingewickelt oder in Papiertü- ten in die Tonne geben. Auf keinen Fall Ab- fall in kompostierbaren Plastiktüten in die Biotonne geben. - Der Müll darf nicht in die Tonnen gepresst werden, sondern muss locker darin liegen. - Biotonne zu jeder Leerung rausstellen, auch wenn sie nur viertelvoll ist. - Sitzt der Inhalt der Biotonne am Tag der Entleerung fest, sollte man ihn mit einem langen Stab oder einem Spaten vorsichtig auflockern. - Eine Lage aus zerknülltem Zeitungspapier oder aus Eierkartons am Tonnenboden ver- hindert, dass der Abfall haften bleibt. Weitere Tipps rund um den Abfall gibt es bei der Abfallwirtschaft Wetterau unter Telefon 06031/906611. E ISZEIT IN DER B IOTONNE In der Tonne festgefrorenen Abfall können Müllwerker nicht auftauen oder aus der Ton- ne kratzen. Der festgefrorene Abfall bleibt in der Tonne stecken, das ist ärgerlich. A MT FÜR B ODENMA - NAGEMENT B ÜDINGEN - Flurbereinigungsbehörde - Berichtigung des Termins Vereinfachte Flurbereinigung „Nidderau-Uferrand- streifen“ VF 253 Ladung zur Vorstandswahl Die Vorstandswahl findet nicht Dienstag, den 6.02.2019 statt, sondern: Mittwoch, den 6.02.2019 um 19.00 Uhr, in der Willi-Salzmann-Halle, Saal 1 Heldenberger Str. 16, 61130 Nidderau-Windecken Darüber hinaus ist die Ladung zur Vor- standswahl über die Internetadresse www. hvbg.hessen.de/VF2531 abrufbar. Amt für Bodenmanagem nt Büdingen - Flurber inigungsbehörde - Büdingen, 07.01.2019 Vereinfachte Flurbereinigung „Nidderau-Uferrandstreifen“ VF 2531 Ladung Die Wahl des Vorstand s der Teilnehmergemei chaft im Flurb rei igungsver fahren Nidderau- Uferrandstreifen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März A BFALLKALENDER Der Abfallkalender 2019 ist auch als PDF-Download auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt. E INWOHNERSTATISTIK Mit dem Stichtag 31.12.2018 hat die Stadt Niddatal 9.823 Einwohner. Auf der Homepage www.niddatal.de sind auch die stadtteilbezogenen Einwohner- zahlen hinterlegt.

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