Niddataler Nachrichten 2019-06

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 29. März 2019 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 06/2019 Jahrgang 1 R ECYCLINGHÖFE FÜHREN K LEINMENGEN -P AUSCHALE EIN Pauschalpreis bis 40 Kilogramm bei Altholz, Bauschutt, Grünabfall und Sperrmüll Die Wetterauer Recyclinghöfe führen ab April eine pauschale Gebühr für Mengen bis 40 Kilogramm bei Altholz, Bauschutt, Grünabfall und Sperrmüll ein. Die Wetterauer Abfallwirtschaft reagiert damit auf Auflagen der Eichbehörde. Das Eichgesetz schreibt für die auf bis zu sechs Tonnen ausgelegten Waagen der Recyclinghöfe eine Mindestlast von 40 Kilogramm vor. „Es handelt sich um keine Gebührenerhöhung, die bisherigen Ki- lopreise gelten unverändert weiter“, betont der für die Abfallwirtschaft zuständige Kreis- beigeordnete Matthias Walther. Der Hintergrund der Gebührenänderung: Das Eichgesetz ist verschärft worden. To- leranzen sind weggefallen. „Die Wetterauer Abfallwirtschaft ist verpflichtet, das Eich- gesetz einzuhalten. Anfang 2018 hat das Eichamt Gießen bemerkt, dass wir auch Kleinmengen unter 40 kg kilogenau abrech- nen, dies ist nach Eichrecht nicht zulässig. Die Eichbehörde hat daher Ordnungswid- rigkeitsverfahren eingeleitet“, erläutert Dr. Roth, der Leiter der Wetterauer Abfallwirt- schaft. Bei den auf bis zu sechs Tonnen aus- gelegten Waagen der Recyclinghöfe beträgt die per Eichfaktor ermittelte Mindestlast 40 Kilogramm. Die Abfallgebühr in Euro pro Tonne bleibt unverändert. Nun wird für Mengen bis 40 Kilogramm ein Pauschalbetrag erhoben: Für Altholz aus dem Innenbereich 3,30 Euro, für Altholz aus dem Außenbereich 6,60 Euro, für Bauschutt 2 Euro, für Grünabfall 2 Euro und für Sperrmüll 6 Euro. Ab 40 Kilogramm wer- den der Pauschalbetrag zzgl. der entspre- chenden Kg-Gebühr (siehe Rückseite) nach tatsächlich ermitteltem Gewicht über 40 Kg abgerechnet. Damit wird es für Anlieferun- gen ab etwa 33 kg günstiger als bisher. „Von der neuen Kleinmengen-Pauschale sind die meisten Kunden nicht betroffen“, stellt Die Wetterauer Recyclinghöfe erheben künftig eine Pauschale für Kleinmengen. Dr. Roth fest. „Weit über die Hälfte unserer Kunden liefern Mengen über 40 Kilogramm an. Für die Wetterauer Abfallwirtschaft erhof- fen wir uns auch ein Umdenken beim Verhal- ten der Anlieferer/-innen. Wir empfehlen den Kunden/-innen möglichst nicht mehr mit je- der Kleinmenge die Recyclinghöfe anzufah- ren, sondern, sofern es möglich ist, Abfälle zu sammeln und erst dann anzuliefern wenn eine größere Menge zusammengekommen ist. Dies spart auch Zeit und Sprit.“ Für kleine Mengen Grünabfall wie Gras- schnitt und Laub sei ohnehin die Biotonne sinnvoller und ökologischer als eine wö- chentliche Fahrt zum Recyclinghof. „Wer noch keine Biotonne hat, sollte sich eine anschaffen“, schlägt Dr. Roth vor. Die Wet- terauer Abfallwirtschaft strebt eine 100-pro- zentige Haushaltsabdeckung mit Biotonnen an. „Außer der leider notwendig geworden Ein- führung der Pauschale für Kleinmengen bis 40 Kilogramm ändert sich an unseren Ge- bühren nichts. Es bleibt auch dabei, dass viele Abfälle kostenlos an unseren Recy- clinghöfen angenommen werden“, betont Dr. Roth. Kostenfrei können Altkleider, CDs und DVDs, Druckerpatronen und Tonerkar- tuschen, Elektroaltgeräte, Gerätebatterien, Flach- und Hohlglas, Korken, LED- und Energiesparlampen, Leichtverpackungen, Metallschrott sowie Papier, Pappe und Kar- tons an allen Recyclinghöfen abgegeben werden. Der Hof in Niddatal nimmt darüber hinaus auch Hartkunststoffe aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) kostenlos an. Hiermit lädt der 1. Vorsitzender Christopher Wyschka gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Assenheim alle Genos- sen und Genossinnen zur Genossenschaftsver- sammlung der Jagdgenossenschaft ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 18. April 2019 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Assenheim, im kleinen Saal statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht über das Geschäftsjahr 2018/2019 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 4. Bericht des Kassenführers 5. Wahl der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenführers sowie des Vorstandes 7. Verwendung der Jagderträge 8. Neuwahlen des 1. und 2. Vorsitzenden 9. Verschiedenes Anträge zur Versammlung müssen bis zum 11. April 2019 schriftlich beim Jagdvorstand einge- reicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossinnen/-genossen be- schlussfähig ist. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft As- senheim, 1. Vorsitzender Christopher Wyschka E INLADUNG zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Assenheim Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Dr. Bernhard Hertel Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. M ÜLLABHOLUNG Fr., 29. März 2019 - Bioabfall Mi., 10. April 2019 - Altpapier Do., 11. April 2019 - Restmüll Fr., 12. April 2019 - Bioabfall

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