Niddataler Nachrichten 2019-07

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 12. April 2019 Niddataler Nachrichten Ausgabe 07/2019 Jahrgang 1 Hiermit lädt der 1. Vorsitzender Christopher Wyschka gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Assenheim alle Genos- sen und Genossinnen zur Genossenschaftsver- sammlung der Jagdgenossenschaft ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 18. April 2019 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Assenheim, im kleinen Saal statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht über das Geschäftsjahr 2018/2019 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 4. Bericht des Kassenführers 5. Wahl der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenführers sowie des Vorstandes 7. Verwendung der Jagderträge 8. Neuwahlen des 1. und 2. Vorsitzenden 9. Verschiedenes Anträge zur Versammlung müssen bis zum 11. April 2019 schriftlich beim Jagdvorstand einge- reicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossinnen/-genossen be- schlussfähig ist. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft As- senheim, 1. Vorsitzender Christopher Wyschka E INLADUNG zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Assenheim Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Dr. Bernhard Hertel Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustel- lungsgesetz (VwZG) an Karl-Heinz Spieker, zuletzt wohnhaft Obergasse 2, 61194 Niddatal Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustel- lungsversuche durch die Post und Ermitt- lungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Gewerbesteuer 2015: Kassenkonto 1000893, Bescheid vom 23.01.2019 Gewerbesteuer 2016: Kassenkonto 1000893, Bescheid vom 23.01.2019 Gewerbesteuer 2017: Kassenkonto 1000893, Bescheid vom 23.01.2019 Die vorbezeichneten Bescheide werden nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zuge- stellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen wer- den bei: Magistrat der Stadt Niddatal, Kasse Zim- mer 111 Hauptstraße 2, 61194 Nidda- tal. Vor der Abholung der Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit: Frau Cetin Tel.: 06034-9124-35. Die Stadt Niddatal weist ausdrücklich da- rauf hin, dass die Bescheide hiermit öf- fentlich zugestellt werden. Durch die öf- fentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfristen) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zuge- stellt, wenn seit dem Tag der Bekanntma- chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Dr. Bernhard Hertel - Bürgermeister - Ö FFENTLICHE Z USTELLUNG Der Bürgermeister der Stadt Niddatal gibt bekannt: Stadt Niddatal Bei der Stadt Niddatal ist zum nächst- möglichen Termin die Stelle eines Hilfspolizeibeamten (m/w/d) mit Schwerpunkt Überwachung des flie- ßenden Verkehrs zu besetzen. Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet. Eine Verlängerung ist möglich. Die komplette Stellenausschreibung mit Anforderungsprofil und weiteren Informa- tionen finden Sie unter www.niddatal.de . Für Rückfragen steht Ihnen Frau Künze (06034-912425) gerne zur Verfügung. Ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt in Deutschland! Die kurzzeitige Erweiterung Ihrer Familie wird Ih- nen Freude machen. Die Jugendlichen verfügen über Deutschkennt- nisse, müssen ein Gymnasium besuchen und bringen für persönliche Wünsche ausreichend Taschengeld mit. EL Salvador Familienaufenthalt: 11.09. – 06.12.19 Deutsche Schule San Salvador Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16-17 Jahre Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V. Uhlandstr. 19 70182 Stuttgart Tel. 0711 – 23729-13 Fax 0711 – 23729-31 schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/ schueleraustausch/ I NTERNATIONALER S CHÜLERAUSTAUSCH Lust Gastfamilie zu werden?

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