Niddataler Nachrichten 2019-18

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 13. September 2019 Niddataler Nachrichten atal Ausgabe 18/2019 Jahrgang 1 N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 27. September 2019. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Als größter Pflegedienst im Verbandsgebiet suchen wir für unsere ambulante Station zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei examinierte Pflegekräfte m/w/d (Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Altenpfleger/in) in Teilzeit oder Vollzeit. Unsere Anforderungen: • fundierte fachliche Kenntnisse entsprechend der Ausbildung • dynamische und teamorientierte Mitarbeit • aktive Mitwirkung bei der Weiterentwicklung unserer Pflegequalität • klientenorientierte und selbständige Arbeitsweise • Besitz des Führerscheins Klasse B Unser Angebot: • ein engagiertes und offenes Mitarbeiterteam • Flexibilität bei der Einsatzplanung • Durchführungs- und Handlungskompetenz • interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten • tarifgerechtes Entgelt nach TVöD sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen • einen unverbindlichen Schnuppertag zum Kennenlernen Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussa- gefähige Bewerbung. Ihre Onlinebewerbung (zusammengefasst in einer pdf-Datei) richten Sie bitte bis zum 21. September 2019 an: nowak@sozialstation-rosbach.de Für weitergehende Informationen steht Ihnen Frau Nowak, Telefon-Nr. 06003 / 810-122 zur Verfügung. Sozialstation häusliche Pflege Niddatal, Rosbach v.d.H., Wöllstadt Konrad-Adenauer-Str. 25 61191 Rosbach v.d.Höhe. B EANTRAGUNG VON A USWEISPAPIEREN Beantragung von Personalausweisen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig. Bei Beantragung unter dem 16. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Die Gebühr hierfür beträgt bei Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, bei Personen über 24 Jahren 28,80 Euro. Je nach Alter hat der Ausweis unterschiedli- che Gültigkeiten: - unter 24 Jahren 6 Jahre - über 24 Jahren 10 Jahre Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorläu- figen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktu- ellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinder- ausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Nach der Passverwaltungsvorschrift § 1 er- teilen Passbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestim- mungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats zu erkundigen. Welches Dokument Sie mit oder ohne Fin- gerabdrücke in welchem Land zum Einreisen nutzen können, erfahren Sie unter www.aus- waertiges-amt.de . Beantragung von Reisepässen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da Sie Ihre Unterschrift vor uns leisten müs- sen. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro (Gültig- keit 6 Jahre) über 24 Jahren beträgt 60,00 Euro (Gültig- keit 10 Jahre) Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild mit neu- tralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Bei Beantragung unter dem 18. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Es besteht die Möglichkeit, sich einen vor- läufigen Reisepass im Zuge der Beantragung eines „üblichen“ Reisepasses ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es wird ein weiteres biometrisches Lichtbild be- nötigt. Für die „ganz Eiligen“ kann ein Express-Rei- sepass beantragt werden. Er ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen fertig. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro, bei Personen über 24 Jahren 92,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass wir (ab einem Alter von 6 Jahren) Ihre Fingerabdrü- cke einscannen müssen. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kinderreisepass vor- gelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe Beantragung von Kinderreisepässen Es wird ein biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellen Hintergrund benötigt, sowie die Angaben von Größe und Au- genfarbe des Kindes. Die Unterschriften beider Elternteile sind zu leisten. Ab schreibfähigem Alter ist ein persön- liches Erscheinen des Kindes zur Un- terschrift notwendig. Den alten Kinderausweis/Kinderreise- pass oder die Original-Geburtsurkunde müssen Sie bei der Beantragung vor- legen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kinderreisepass vor- gelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neu- tralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe.

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