Niddataler Nachrichten 2020-03

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 14. Februar 2020 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 3/2020 Jahrgang 2 Gemäß den Bestimmungen des § 99 Abs. 1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung gelten die für das Kalenderjahr 2020 festgesetzten Steuern unverändert weiter. Für folgende Steuern wird auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet: • Hundesteuer • Grundsteuer A und B Für alle Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden durch diese Amtliche Bekanntmachung die Steuern für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlag- ten Höhe und den Raten festgesetzt. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, er- geht ein Änderungsbescheid. Grundlage für die Zahlungen der Steuern und Abgaben sind die Beträge, die mit dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt wurden. Die Fälligkeiten sind gemäß § 28 Grundsteu- ergesetz zu beachten. Soweit beimMagistrat der Stadt Niddatal (Fi- nanzverwaltung/ Kasse) SEPA- Lastschriftman- date (Einzugser- mäch t i gungen ) vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht. Alle Steuerzahler, die nicht am Ein- zugsverfahren teil- nehmen, werden aufgefordert, die Steuern terminge- recht zu entrich- ten, um Mahn- gebühren und Säumniszuschlä- ge zu vermeiden. Mit dem Tag der Amtlichen Be- k a n n tma c h u n g treten für die Steu- erpflichtigen die gleichen Rechts- wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Ihre Rechte Gegen diese Festsetzung kann innerhalb ei- nes Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Ma- gistrat der Stadt Niddatal (Finanzverwal- tung/ Steuern und Abgaben), Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, erhoben werden. Der Magistrat der Stadt Niddatal Dr. Bernhard Hertel B EKANNTMACHUNG über die Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2020 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Dr. Bernhard Hertel Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten auf- grund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nach- richten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal sucht als Trägerin von vier Kindertagesstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher (m/w/d) in Voll- und Teilzeit für unsere Einrichtungen. Die komplette Stellenausschreibung mit Anforde- rungsprofilen und weiteren Informationen finden Sie unter www.niddatal.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Künze (06034- 912425) gerne zur Verfügung. N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 28. Februar 2020. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. M ÜLLABHOLUNG Neue Toureneinteilung ab 2020 Fr., 14. Februar 2020 - Bioabfall Mi., 26. Februar 2020 - Tonnentausch falls erforderlich Mi., 26. Februar 2020 - Gelber Sack für alle Stadtteile Do., 27. Februar 2020 - Restmüll Fr., 28. Februar 2020 - Bioabfall A BFALLKALENDER Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. O RTSGERICHT N IDDATAL Öffnungszeiten Das Ortsgericht Niddatal ist Dienstag und Donnerstag während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet. Termine außer- halb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

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