Niddataler Nachrichten 2020-07

Ausgabe 7/2020 Niddataler Nachrichten D ie S tadt N iddatal / F irma R emondis informieren : Die auf der Stadtverwaltung erhältlichen Restabfallsäcke dürfen nur max. zu 90 % befüllt werden und nicht schwerer sein als 14 kg, damit die Mitarbeiter von Remondis die Säcke noch „vernünftig greifen“ können. Es ist aus Arbeitsschutzgründen zu vermei- den, dass die Mitarbeiter die Säcke an Ihren Körper drücken müssen, um Sie zu trans- portieren. Die Gemeinden Altenstadt, Limeshain und Niddatal beabsichtigen, in den Gewerbe- gebieten gigabitfähige Anschlüsse für alle Unternehmen zu errichten, um die Breit- bandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Aus diesem Grunde wird ein Markterkun- D urchführung eines M arkterkundungsverfahrens zur E rschliessung von G ewerbegebieten mit Breitband Gigabit-Anschlüssen in den Kommunen Altenstadt, Limeshain und Niddatal dungs- und nicht förmliches Interessenbe- kundungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren läuft bis zum 28.05.2020 und kann unter www.altenstadt.de bzw. über die hessische Ausschreibungsdatenbank unter der HAD-Referenz-Nr. 6366/39 abgerufen werden. I n jedem F rühjahr das gleiche P roblem : „V iele H unde sind des H asen T od “ Freilaufende Hunde auf Wiesen und Weiden (pdw). „Viele Hunde sind des Hasen Tod“. Diese Redensart gilt insbesondere im Randbereich der Wetterauer Städte und Gemeinden, wo die Feldgemarkung mit Wiesen, Weiden und Äckern einem hohen Freizeitdruck unterliegt. Vom 1. März bis 30. Juni gilt wieder für zahl- reiche Grünlandgebiete in der Wetterau ein Betretungsverbot. Es sind die Brutgebiete für seltene Vogelarten, die in der Wetterauer Auenlandschaft ein wichtiges Rückzugsge- biet gefunden haben. Die jetzt geschützten Wiesengebiete stellen wichtige Lebens- und Rückzugsräume besonders für die Bodenbrüter dar. Beobachtungen aus den letzten Jahren zeigen, dass Störungen vor allem durch freilaufende Hunde sehr oft zur Abwanderung von brutwilligen Vögeln und zu Brutverlusten führen. Doch auch auf den nicht ausgeschilderten Wiesen und Weiden lassen Hundehalter ihre Schützlinge oft frei auslaufen. „Die Na- tur nimmt doch kein Schaden, Düngen ist doch eher von Vorteil“ wird von ihnen erwi- dert, spricht man sie auf den Hundekot auf den Grünlandflächen an. Nur dass der Kot von Hunden für viele Nutzer/innen der Wiese gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, wissen wenige. Gülle und Mist für Wiesen und Äcker be- steht hauptsächlich aus den Ausscheidun- gen von Pflanzenfressern wie Rindern und Schafen (Herbivoren). Die Ausscheidungen der Fleischfresser wie z.B. Hunde und Kat- zen (Karnivoren) sind hauptsächlich für die Verbreitung von Krankheiten verantwort- lich. Kot von Hunden enthält viele Bakteri- en und Würmer. So kann das Fleisch von Schafen, die auf einer mit Hundekot verun- reinigten Wiese grasen und dadurch Eier des Hundebandwurms aufnehmen, unge- nießbar werden. Wenn eine betroffene Wiese gemäht und das Gras siliert wird, also zu Futtermittel für Rinder aufbereitet wird, können diese durch den Fraß verunreinigten Futters Parasiten wie Neospora caninum aufnehmen und an- schließend unter Neosporose leiden. Diese kann zu Fehlgeburten und lebensschwa- chen Kälbern führen. Durch das Angreifen von lebenswichtigen Organen können be- troffene Tiere qualvoll verenden. Natürlich sind dadurch auch die betroffe- nen Landwirte geschädigt, vor allem finan- ziell. Der Schaden kann sich bei Verlust ei- nes ausgewachsenen Tieres auf gut 3.000 Euro beziffern. Auch wir, als direkte Endkonsumenten von Erdbeeren und Spargel können gesund- heitliche Schäden davontragen, sollten wir verunreinigte Produkte zu uns nehmen, die von Feldern stammen, auf denen sich Hunde aufgehalten und Kot hinterlassen haben. Weitere Schäden sind platt getretenes Gras, das nicht mehr vom Mähwerk erfasst werden kann. Auch können zurückgelasse- ne Spielgeräte wie Äste, Frisbees und Bälle Schäden in den Maschinen anrichten. Nicht zu vergessen sind gegrabene Löcher, die ein Verletzungsrisiko für Mensch und Tiere darstellen. Freilaufende Hunde können schließlich die auf einer Wiese weidenden Tiere (vor allem Schafe) hetzen und sie so enormen Stress aussetzen. Aus Sicht des Naturschutzes kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der beachtet wer- den sollte: das Aufschrecken, Stören und Vertreiben von bodenbrütenden Vögeln, wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, Rotkehl- chen oder Fitis-Laubsänger, welche durch die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/ EWG) besonders geschützt sind, ist ver- boten. Vor allem der Bestand der Rebhüh- ner, Kiebitze und Feldlerchen ist in Hessen stark gefährdet. Eine leichte Beute werden auch junge Säu- getiere: der Feldhase bereits im zeitigen Frühjahr (,Märzhasen‘), später, etwa ab Mitte Mai, auch Rehkitze und andere. Der/ die verantwortliche Hundehalter/in sollte sich dessen bewusst sein, dass das Stö- bern und Hetzen seines Hundes von Wild- tieren in Feld und Flur ein Straftatbestand ist. Auch das mutwillige Beunruhigen von Wildtieren ist untersagt (z.B. durch das Stöckchen - Holen - Spiel). Das gilt zu al- len Jahreszeiten und für alle Wildtiere, also z.B. auch für bei uns nur rastende oder überwinternde Zugvögel. Nicht angeleinte Hunde stellen nicht nur für die Wildtiere, sondern auch für Spaziergän- ger, Kinder und Jogger eine Störung und Gefahr dar. Gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet hier, seinen Hund anzuleinen. Spaziergänger und Wanderer sollten den Mut aufbringen, uneinsichtige Hundehalter anzusprechen und auf ein artenschutzge- rechtes Verhalten hinzuweisen. N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 24. April 2020. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. A bfallkalender Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. Das Bundeskabinett hat im Februar 2020, den Gesetzentwurf zur Grundrente gebil- ligt. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien erreichen die Deutsche Renten- versicherung zahlreiche Anfragen zu der geplanten Leistung. Die Rentenversiche- rung kann jedoch dazu keine individuellen Auskünfte- und Beratungen anbieten. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfah- rens ist abzuwarten. Rentenversicherte, die von der Grundrente profitieren könnten, müssen aktuell nichts unternehmen. Die Deutsche Rentenversi- cherung wird rechtzeitig weiter informie- ren. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Grund- rente nach heutigem Stand finden Sie un- ter www.deutscherentenversicherung.de. F ragen und A ntworten zum T hema G rundrente

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