Niddataler Nachrichten 2020-08

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 24. April 2020 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 8/2020 Jahrgang 2 r ecYclinghof ist wieder geÖffnet Geänderte Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie Der Niddataler Recyclinghof hat wieder geöffnet, allerdings mit geänderten Zu- gangsbeschränkungen auf Grund der Coronakrise (siehe Kasten). Darauf haben sich die sieben Betreiberkommunen und der Abfallwirtschaftsbetrieb in einer Tele- fonkonferenz verständigt. Wegen der Co- rona-Pandemie waren die Annahmestellen im Wetteraukreis in den letzten Wochen geschlossen. „Mit der bundesweiten Anpassung der Maßnahmen wollen wir nun die Höfe wie- der öffnen und den Privatkunden die Anlie- ferung von Abfällen und Wertstoffen wieder ermöglichen“, sagt der für die Abfallwirt- schaft verantwortliche Kreisbeigeordnete Matthias Walther. „Priorität behält nach wie vor der Holservice der Mülltonnen und gel- ben Säcke durch die Abfuhrunternehmen.“ „Wir appellieren an unsere Kunden, die Recyclinghöfe nur in dringenden Fällen anzufahren, damit ein zu großer Andrang am Anfang unterbleibt. Um das Infektions- risiko für Kunden und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, können wir nur eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen gleichzei- tig auf unseren Höfen zulassen. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten kom- men. Zur Beschleunigung der Abwicklung empfehlen wir auch, möglichst nur Abfälle anzuliefern, die nicht über die Haussamm- lung zu entsorgen sind“, sagt Dr. Jürgen Roth, Chef der Wetterauer Abfallwirtschaft. Jeder sollte sich genau überlegen, ob der Abfall tatsächlich zum Recyclinghof ge- bracht werden muss. „Die gelben Säcke gehören zur kostenlosen Straßensammlung. Rasenschnitt kann auch in den braunen Ton- nen entsorgt werden. Sperrmüll kann zur Abholung angemeldet werden und einige Gemeinden führen auch zusätzliche Grün- abfallsammlungen durch“, betont Dr. Roth weiter. Je nach Größe des Recyclinghofes wird die Zahl der Fahrzeuge begrenzt, die gleichzeitig auf das Gelände dürfen. Die Abfälle dürfen bis auf weiteres nur mit Fahrzeugen bis VW- Bus-Größe und kleinen Anhängern angelie- fert werden. Der Mindestabstand zwischen den Personen von 2 Metern muss auf den Recyclinghöfen eingehalten werden. Bei der Nutzung der Recyclinghöfe soll Mund-Na- sen-Schutz getragen werden. In der Regel darf nur eine Person auf Anweisung das Fahrzeug verlassen. Um schwere Gegen- stände abzuladen darf eine zweite Person aussteigen, muss danach aber sofort wieder zurück ins Fahrzeug. Kinder sollten zu Hau- se gelassen werden. Es ist nicht erlaubt, vor dem Recyclinghof auszusteigen und Abfälle zu Fuß in den Recyclinghof zu bringen. „Die Wetterauer Recyclinghöfe werden mehrheitlich in Verantwortlichkeit der Städte und Gemeinden geführt; beim dort einge- setzten Personal handelt es sich um Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Betreiber. Bei krankheitsbedingten Ausfällen kann dieses Fachpersonal nicht ohne weite- res ersetzt werden, weshalb ein solcher Aus- fall dazu führen kann, dass einzelne Recy- clinghöfe ihre Öffnungszeiten reduzieren müssen. Wir werden solche Einschränkun- gen auf www.awb-wetterau.de , den Websei- ten der Kommunen und des Wetteraukreises sowie in der lokalen Presse veröffentlichen“, erläutert Dr. Roth. „Wir bitten darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf die besondere Situation vor Ort einstellen. Wir alle sind uns der Ausnah- mesituation bewusst. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis sind wir in der Lage, den Betrieb der Recyclinghöfe wieder aufzunehmen und somit das Anlie- fern von Abfällen zu ermöglichen“, appelliert Kreisbeigeordneter Matthias Walther. Corona-Verhaltensregeln für einen möglichst reibungslosen Ablauf auf den Recyclinghöfen 1. Den Recyclinghof nur in dringenden Fällen aufsuchen. Vorrangig die Müll- und Sackabfuhr nutzen. 2. Keine gewerblichen Anlieferungen. 3. Anlieferer sollen Mund-Nasen-Schutz tragen. 4. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Der Mindestabstand zu anderen Personen beträgt 2 m. 5. Fahrzeuggröße bis maximal VW-Bus und kleiner Anhänger. 6. Nur der Fahrer darf das Fahrzeug zum Entladen verlassen. Bei schweren Gegen- ständen darf ein Mitfahrer kurz zum Mithelfen aussteigen. 7. Fußgänger sind auf dem Hof nicht zugelassen. 8. Das Personal regelt die Zufahrt auf den Hof. 9. Bei Kapazitätsengpässen sind Abweisungen möglich. 10. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen. M ÜllAbholUnG Neue Toureneinteilung Fr., 24. April 2020 - Bioabfall Mi., 29. April 2020 - Tonnentausch falls erforderlich Sa., 2. Mai 2020 - Bioabfall Mi., 6. Mai 2020 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Do., 7. Mai 2020 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 7. Mai 2020 - Restmüll Fr., 8. Mai 2020 - Bioabfall n iddAtAler n AChriChten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 8. Mai 2020. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1