Niddataler Nachrichten 2020-12

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 12. Juni 2020 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 12/2020 Sonderausgabe Jahrgang 2 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 08.07.2009 den Bebauungsplan K 10 „Große Wiese“ ge- mäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Der Bebauungsplan sowie die Begründung werden im Rathaus der Stadt Niddatal, Haupt- straße 2, Hauptverwaltung während der übli- chen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft erteilt. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Gemeinde un- ter Darlegung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung ver- langen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi- gungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Kaichen, Bebauungsplan K 10 „Große Wiese“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab h und durCh g iFtKöder in K aiChen umgeKommen Wie der Ordnungsbwhörde bekannt gewor- den ist, ist Anfang des Monats in Kaichen ein Hund durch einen Giftköder umgekommen. Hundehalter werden um besondere Vorsicht gebeten, denn Hunde sind wohl besonders gefährdet, sowohl frei laufend als auch an- geleint. „Diese sollten in dem entsprechen- den Risikogebiet besonders beobachtet und beschäftigt werden“, empfiehlt die städti- sche Ordnungsbehörde. Wer Giftköder oder andere Fressköder fest- stellt, sollte die Ordnungsbehörde der Stadt Niddatal unter Telefon 06034/9124-24 oder die Polizei informiert werden. Ermittelt wird in solchen Fälle als Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz. F ahrgaStinFormation : V ollSperrung der K 239 ZWiSChen a SSenheim und b ruChenbrüCKen ! Betroffene Linie: FB-72 Wegen Sanierung der Wetterbrücke wird die K 239 bis Donnerstag, den 02. Juli 2020 zwischen Assenheim und Bruchenbrücken voll gesperrt. In Assenheim wird die Haltestelle „Bruchen- brücker Straße von der Linie FB-72 nicht bedient. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestel- le „Schloß“ auszuweichen. Die entstandenen Unannehmlichkeiten bittet die VGO zu entschuldigen! Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an das VGO-ServiceZentrum Friedberg Hanauer Str. 22, 61169 Friedberg Tel.: 06031 7175-0 service.friedberg@vgo.de Mo. - Do. 7.30 - 17.00 Uhr Fr. 7.30 - 16.00 Uhr b auleitplanung der S tadt n iddatal , S tadtteil K aiChen Bebauungsplan K 10 „Große Wiese“ / In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1