Niddataler Nachrichten 2020-21

Ausgabe 21/2020 Niddataler Nachrichten B eseitigung von pflanzlichen A bfällen ausserhalb von A bfallbeseitigungsanlagen Aufgrund der Vielzahl von Missachtungen weist die Fachstelle Naturschutz und Land- schaftspflege (Untere Naturschutzbehörde) auf die Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen sowie in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung des Arten- und Tierschutzes hin. Grundsätzlich gilt: • Pflanzliche Abfälle dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie entstanden sind und das auch nur im Außen- bereich. Das heißt, wenn in innerstädtischen Gärten pflanzliche Abfälle anfallen, darf man sie nicht auf ein Grundstück außerhalb des Ortes bringen, um sie dort zu verbrennen. Da in innerstädtischen Gärten teilweise auch giftiges Schnittgut wie z. B: Thuja, Ginster, Eibe oder Goldregen anfällt, ist es sehr kri- tisch, dieses auf Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage zu beseitigen, da dies für die heimische Fauna und für Wei- detiere gesundheitsschädlich, bzw. sogar tödlich sein kann. • Im Innenbereich der Stadt kommt folglich nur die Entsorgung über Komposttonne, ge- meindliche Grünschnittsammeltermine oder eigenes Wegbringen zum Abfallsammelplatz des Wetteraukreises infrage. • Soweit pflanzliche Abfälle im Außenbe- reich verbrannt werden sollen, ist neben der Verordnung selbst zur Vermeidung von Konflikten mit dem Tier- und Artenschutz der nebenstehende Textkasten der Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises unbedingt zu beachten. • Den genauen Wortlaut der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Ab- fällen außerhalb von Abfallbeseitigungs- anlagen“ (vom 17.03.1975) können Sie auf W er die W elt verändern will , muss sie verstehen ! Experimente in der Kita WaldArche Kinder sind neugierig, stel- len Fragen und wollen die Welt entdecken. „Wir in der Kita Wald- Arche möchten die Kinder auf diesem Weg be- gleiten und uns gemeinsam in das Abenteuer des Forschens und der Experimente begebenden. Den For- scherdrang der Kinder fördern, und unter- stützen wir!“ Aus diesem Grund macht sich die Kita Wald- Arche auf den Weg ein „Haus der kleinen Forscher“ zu werden! Die Stiftung zum Haus der kleinen Forscher engagiert sich seit vielen Jahren erfolgreich bundesweit für die Bildung von Kindern in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathe- matik, Informatik, Technik und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Stiftung wird die Kita auf dem Weg zum Haus der kleinen Forscher begleiten und unterstützen, so dass für die WaldArche am Ende eine Plakette als Qualitätssiegel verlie- hen wird, die fortwährend erneuert wird, da die Kids mit Kita-Team hoffentlich NIE zum Ende des For- schens kommen werden. Passend zur Jahreszeit be- schäftigten sich die Kinder wäh- rend der Som- merzeit mit dem Thema Wasser. In vielfältigen Experimenten wurde das Nass erforscht. Mit großem Interesse sammelten die Kin- der unterschiedlichste Materialien. Es wurde ausprobiert ob ein Stein schwimmt und was mit einem Eiswürfel über Nacht passiert. Wie hoch kann Wasser spritzen? Kann es auch rückwärts fließen? Wie kann ein Glas auf den Kopf gestellt werden ohne, dass das Wasser herausfließt? Mit spannenden Experimenten sind die Kinder allen Fragen auf den Grund gegangen. Im Schaukasten vor der Kita WaldArche in- formieren die kleinen Forscher regelmäßig über ihre Arbeit! D ie F achstelle N aturschutz und L andschaftspflege (U ntere N aturschutzbehörde ) informiert : L agerung und V erbrennung von R eisighaufen Regeln erlaubt. Beachten Sie beispielswei- se die Vorgaben Ihrer Gemeinde für das Ab- brennen von Nutzfeuern. Um den qualvol- len Tod von Tieren im Feuer zu vermeiden, müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden: 1. Reisighaufen müssen nach der Anhäu- fung zügig beseitigt oder verbrannt wer- den, damit sich keine Tiere einnisten kön- nen. 2. Falls ein Reisighaufen bereits längere Zeit lag, darf er nicht zwischen Mitte Oktober bis Ende Februar (mögliche Winterruhe von Tieren) und nicht von Ende März bis Anfang August (Brutgeschäft von Vögeln) abgebrannt werden. Winterruhende Tiere können nicht flüchten, so sollte auch bei einem behutsamen Abtragen eines Reisig- haufens ggf. vorgefundene Tiere wieder mit einem Teil des Materials „zugedeckt“ werden, damit sie weiter ruhen können. 3. Auch im Herbst und Frühjahr müssen län- ger sitzende Reisighaufen vor dem Anzün- den einmal gewendet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen und um festzu- stellen, dass sich keine Nester oder Tiere mehr darin befinden. Reisighaufen sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen. Vor allem im Herbst und Winter werden diese bevor- zugt von Igeln, Amphibien, Reptilien und Insekten zur Überwinterung bezogen. Im Frühjahr und im Sommer werden die Haufen bevorzugt als Nistplatz aufgesucht. Singvö- gel wie Zaunkönig und Rotkehlchen finden dort optimale Bedingungen, um ihre Nester zu bauen. Aber auch Kleinsäuger wie die Haselmaus nutzen diesen Schutz. Wenn Sie einen Haufen aus Schnittgut auf- setzen, achten Sie bitte darauf, dass dies nicht auf sog. Sonderstandorten wie bei- spielsweise Magerrasen, offenem Fels und ähnlichem geschieht. Solche Biotope sind selten und wertvoll. Sie dienen z. B. als Sonnenplätze für Eidechsen und Standorte speziell angepasster Pflanzenarten. Durch Reisighaufen werden sie ihrer ökologischen Funktion beraubt. Grünschnittabfälle werden in Gärten aber auch in der freien Landschaft als störend empfunden und fast immer entsorgt. Das Verbrennen von Reisighaufen ist auf dem Grundstück, auf dem das Schnittgut anfällt, unter Berücksichtigung weiterer geltender unserer Homepage unter diesem Thema einsehen. Der Magistrat der Stadt Niddatal hat be- schlossen den Breitbandausbau in allen Stadtteilen mit dem bisherigen Koopera- tionspartner Yplay ab dem Frühjahr 2021 durchzuführen. Der Glasfaseranschluss wird dann bis ins Haus gelegt und dabei muss sich die Stadt an den Kosten nicht beteili- gen. U ltraschnelles I nternet E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 30.06.2020 hat die Stadt Niddatal 9.877 Einwohner. Auf der Home- page www.niddatal.de sind auch die stadt- teilbezogenen Einwohnerzahlen hinterlegt.

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