Niddataler Nachrichten 2021-01

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 8. Januar 2021 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 1/2021 Jahrgang 3 B auleitplaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil i lBeNstadt B eBauuNgsplaN i8 „B urg -g rÄfeNrÖder s trasse “ 3. Ä NderuNg Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13a BauGB (3. Entwurf) Die Stadt Niddatal betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes I8 „Burg-Gräfenröder Straße“ 3. Änderung. Die Abgrenzung des räumlichen Gel- tungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichts- karte zu entnehmen. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich des ehemaligen Brunnengeländes (Flurstücke 76 und 77, der Flur 8) geschaffen werden. Zur Auswei- sung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbe- darf für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte). Der Bebauungsplan wurde nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (2. Entwurf), das im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 11.12.2020 durchgeführt wurde, geändert, sodass der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen ist und die Stellungnah- men erneut einzuholen sind. Die zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommenen Ände- rungen betreffen ausschließlich die Modifizierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffent- lichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Nach § 4a Abs. 3 BauGB kann die Dauer der Aus- legungsfrist angemessen verkürzt werden. Hiervon wird vorliegend Gebrauch gemacht. Der Planent- wurf (3. Entwurf) einschließlich zugehöriger Be- gründung und landschaftspflegerischen Fachbei- trag liegt in der Zeit von Montag, dem 18.01.2021 - einschl. Freitag, dem 05.02.2021 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Ver- einbarung zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge- geben werden. In Ergänzung der o.g. Ausführun- gen weist die Stadt Niddatal auf- grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschrän- kungen für die Öffentlichkeit auf die entsprechend angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsicht-möglichkeiten der Plan- unterlagen hin. Die Planunterla- gen können weiterhin nach Ver- einbarung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034/9124-41). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse mario.mueller@niddatal. de möglich. In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planun- terlagen des Bebauungsplanes aus. Die Abgabe der Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, textlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per elektronischer Übermittlung erfolgen. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Leben in Niddatal / Bauen und Wohnen / Bebauungspläne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksich- tigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I8 „Burg-Gräfenröder Straße“ 3. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet genordet, ohne Maßstab Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben.

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