Niddataler Nachrichten 2021-12

Ausgabe 12/2021 Niddataler Nachrichten A ssenheim Ev. Kindertagesstätte „Schatzkiste“ Leiterin Fr. Nöh 06034 2878 Theodor-Fliedner-Str. 1 Montag - Donnerstag 7.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr Städt. Kindertagesstätte Leiterin Fr. Zimmermann 06034 907183 Geschwister-Scholl-Str. 28 Montag - Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuungsschule Mäusezahn e.V. Teamleiterin Frau Teuma 06034 939047 Geschwister-Scholl-Str. 28 Mo. - Fr. 7.30 - 9.30 und 11.00 - 16.00 Uhr I lbenstadt Kath. KITA „St. Peter u. Paul“ Leiterin Frau Eisenhut 06034 2100 Hanauer Str. 16 Montag - Donnerstag 7.00 - 16.30 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr A ngebote für K inder und S enioren Das reguläre Kinderangebot der Vereine kam durch die Corona-Pandemie völlig zum Erliegen. Ihr wisst schon, wann Ihr wieder durchstarten wollt, oder Ihr habt ein Alternativprogramm. Gebt uns bitte eine Info darüber, damit wir dies wieder in das Angebot mit aufnehmen können. B önstadt Städt. Kindertagesstätte „Kükennest“ Leiterin Frau Betzwieser 06034 1524 In den Helgengärten 1 Mo. - Fr. 7 - 16.30 Uhr K aichen Städt. Kindertagesstätte „WaldArche“ Leiterin Frau Haas 06187 3331 An der Lögesmühle 13 Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr Städt. KITA „Kleine Weltentdecker“ Leiterin Frau Rehmann 0151 46202711 An der Lögesmühle 13a Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr B ürgermeister - sprechstunde Michael Hahn lädt ein Die nächsten Sprechstunden des Bürger- meisters finden in Ilbenstadt am Samstag, 12.06.2021 und in Kaichen am Samstag, 10.07.2021 statt, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr in den jeweiligen Bürgerhäusern. Termine werden nur nach vorheriger An- meldung vergeben unter der Telefonnum- mer 06034-912454 (Frau Braun) oder per Email an: eileen.braun@niddatal.de . Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu herz- lich eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Corona Virus die Abstands- und Hygienere- geln einzuhalten sind. Den Bürgerinnen und Bürger kann das Betreten des Gebäudes nur in Schutzmasken gestattet werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! gez. Michael Hahn Bürgermeister L ärmschutz - was ist erlaubt , was ist verboten ? Darf ich in der Mittagspause meinen Rasen mähen? Diese und andere Fragen werden häufig an uns heran getragen. Hier möchten wir kurz und kompakt die wichtigsten Punkte erklären: Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Bundesrecht insbesonde- re durch das Bundes-Immissionsschutzge- setz (BImSchG) und den hierzu ergangenen Verordnungen, wie z.B. die Geräte- und Ma- schinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) sowie durch § 117 des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten (OWiG) ausreichende Re- gelung trifft, die ein Einschreiten gegen alle Arten der Lärmbelästigungen ermöglicht. Aus den einschlägigen Vorschriften ergeben sich die folgenden, in Kurzform dargestellten Regelungen: Grundregel Jeder hat sich so zu verhalten, dass an- dere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Gegenseitige Rück- sichtnahme und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Sonn- und Feiertagsruhe An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot. Gesetzliche Feiertage in Hessen sind die Sonntage sowie • der Neujahrstag • der Karfreitag • der Ostermontag • der 1. Mai • der Himmelfahrtstag • der Pfingstmontag • der Fronleichnamstag • der Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und • 1. und 2. Weihnachtstag Nachtruhe Es wird nicht mehr nach Sommer und Win- ter unterschieden. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr ist es verboten Lärm zu erzeugen, durch den andere belästigt werden. Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte im Freien An Werktagen, also von Montag bis Sams- tag, dürfen in Wohngebieten Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte, wie z.B. Kreissä- gen, Bohrmaschinen, Heckenscheren usw., von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Laubbläser und Laubsammler sowie Frei- schneider, Grastrimmer und Graskanten- schneider dürfen nur von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Arbeitsgerä- ten im Freien verboten. Fahrzeuge Es ist verboten: • Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen, • Schallzeichen (hupen) außer zur War- nung abzugeben, • Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen • beim Be- und Entladen unnötig Lärm zu erzeugen. Tiere Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als un- vermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaft- lichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig. Elektronische Geräte/Musik Hi-Fi-Anlagen, CD-Player, Fernsehgeräte, Megaphone und ähnliche Geräte sowie Musikinstrumente dürfen nur so laut be- trieben oder gespielt werden, dass andere Personen hierdurch nicht belästigt werden können. Auf öffentlichen Flächen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Betrieb dieser Geräte und das Spielen von Musik- instrumenten verboten, wenn andere hier- durch gestört werden. Dies gilt auch für laute Musik z. B. auf öffentlichen Spielplät- zen, Campingplätzen oder in Schwimmbä- dern. Allgemeine Ausnahmen Gewerbebetriebe in extra ausgewiesenen Gewerbegebieten sind an die angegebe- nen Zeiten nicht gebunden. Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sind an die Ruhezeiten nicht ge- bunden, wenn die erforderlichen Arbei- ten nicht bis zum Ende der Ruhezeit auf- schiebbar sind (z. B. bei Erntenotstand oder zum Füttern oder Melken des Viehs. Baufirmen müssen auch nicht ihren Beton hart werden lassen). Weitere Informationen zum Thema Lärm auf den Seiten des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums http://www.umweltbundesamt.de/themen/ verkehr-laerm/verbraucherservice-laerm/ rechtliche-grundlagen http://www.bmub.bund.de/themen/luft- laerm-verkehr/laermschutz/ A bfallkalender Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

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