Niddataler Nachrichten 2021-24

Ausgabe 24/2021 Niddataler Nachrichten dem können persönliche Beratungstermine telefo- nisch unter 06047 3869000 vereinbart werden. Das Lindheimer Unternehmen wird bei erfolgrei- cher Quotenerreichung Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (FTTH) verlegen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Region Mittelhessen mit einem hoch- modernen Glasfasernetz auszustatten, welches nicht mehr auf herkömmliche Leitungen auf dem Kupfer- und Kabelnetz mit seinen physikalischen Einschränkungen zurückgreifen muss. Das Un- ternehmen baut ein komplett neues Netz, das die Glasfaser bis in jedes Haus bringt. „Internet über FTTH kennt keine physikalischen Grenzen wie DSL, VDSL oder Kabel und ist damit die einzige Techno- logie, die wirklich zukunftsfähig und nachhaltig ist“, führt Herr Kohlstetter, Geschäftsführer der Yplay Germany GmbH, aus. A ssenheimer können noch bis zum 31. D ezember kostenfreien G lasfaserausbau sichern Über die Hälfte der notwendigen Quote an Haushalten haben sich bereits für einen Glasfaseranschluss bis ins Haus entschieden sehr zuversichtlich, dass auch in Assenheim die Quote von 40 Prozent erreicht wird. Allen, die noch Fragen haben, empfehle ich, sich damit an das Un- ternehmen zu wenden und die Informations- und Beratungsangebote zu nutzen“, so Bürgermeister Michael Hahn. Jeden Mittwoch finden im kleinen Saal im Bürger- haus in Assenheim (Hauptstraße 2, 61194 Niddatal) von 16:00 bis 19:00 Uhr offene Bürger-Sprechstun- den statt, um alle Fragen rund um den Ausbau zu beantworten. Die Berater vor Ort informieren über die notwendigen Baumaßnahmen auf den Grund- stücken, klären über die Vorteile von Glasfaser bis ins Haus auf oder helfen beim Ausfüllen der Unterla- gen. Interessenten für denGlasfaser-Hausanschluss können sich auch auf www.yplay.de informieren und dort persönliche Beratungstermine vereinbaren. Zu- In knapp 6 Wochen endet die Frist für die Anwoh- nerinnen und Anwohner in Assenheim, um den kostenfreien Glasfaserausbau durch das Lindhei- mer Unternehmen Yplay in ihrem Ort zu sichern. Über die Hälfte der dafür notwendigen Quote von 40 Prozent der Haushalte wurde bereits erreicht. Bis zum 31. Dezember müssen sich nun die rest- lichen knapp 20 Prozent der Haushalte für einen Glasfaseranschluss bis ins Haus entscheiden, da- mit der Ausbau in Assenheim stattfinden kann. Die Verlegung des Glasfaserkabels, die im ländlichen Raum pro Hausanschluss einige tausend Euro kos- ten kann, ist dann komplett kostenfrei – weder der einzelne Bürger noch die Gemeinde müssen sich an den Ausbaukosten beteiligen. „Nachdem in Kaichen bereits die Baumaßnahmen laufen und Ilbenstadt in Kürze folgen wird, sind wir S atzung über eine V eränderungssperre gemäß § 14 BauGB zum Bebauungsplan I11 „An der Steinkaute“ 1. Änderung und 2. Teilbe- reich der Stadt Niddatal im Stadtteil Ilbenstadt beiten und die Fortführung einer bisher ausgeüb- ten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. In der Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegende öffentliche Belange entge-genstehen Die Ent- scheidung über Ausnahmen trifft die Bauge- nehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. § 4 Inkrafttreten Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen und tritt dann am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. § 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. gez. Hahn Bürgermeister Aufgrund des § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit dem § 5 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO), in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) die zuletzt geändert durch Ar- ti-kel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversamm-lung am 08.11.2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 Anordnung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nid- datal hat den Bebauungsplanes I11 „An der Stein- kaute“ 1. Änderung und den Aufstellungsbeschluss zum 2. Teilbereich im Stadtteil Ilbenstadt gefasst. Zur Sicherung der Planung wird für das Planungs- gebiet eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre umfasst den räumlichen Geltungsbereich des beschlossenen Bebauungs- planes I 11 „An der Steinkaute“ 1. Änderung und zur Aufstellung des 2. Teilbe-reichs. Die Abgren- zung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen und umfasst das Flurstück 166/2 in der Flur 10, in der Gemarkung Ilbenstadt. § 3 Inhalt und Rechtswirkung 1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bau- lichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungs-rechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän-derungssperre hätte be- gonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsar- Tagesordnung 2020 um 19 Uhr 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Verschiedenes Tagesordnung 2021 um 19.20 Uhr 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer a) Wahlleiter/in b) Erste/r Vorsitzende/r c) Erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r d) Zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r e) Kassenwart/in f) Schriftführer/in g) Beisitzer/in h) 2 Kassenprüfer/innen 7. Änderung der Satzung: § 7 Mitgliederversammlung. Abs. 3 Einladungen 8. Bekanntgabe und Festlegung Veranstaltungstermine (Weihnachtsmarkt, etc.) 9. Anträge 10. Verschiedenes (Anregungen/Erwartungen/ Kritik/Wünsche der Mitglieder) Anträge zur Versammlung sind bis spätestens 25. November 2021 in schriftlicher Form an den Ersten Vorsitzenden, Dr. Bernhard Hertel, zu richten. Der Vorstand erhofft sich eine rege Beteiligung, da nur durch das Mitwirken vieler Vereinsmitglieder eine erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten ist. Mit freundlichen Grüßen Erster Vorsitzender Dr. Bernhard Hertel E inladung zur J ahres - hauptversammlung des Förderkreises der Geschwister-Scholl-Schu- le Niddatal e.V. am Do., den 2. Dez. 2021 um 19 Uhr und für 2020 und um 19.20 Uhr für 2021 in die Aula der Geschwister-Scholl-Schule Geltungsbereich der Satzung über eine Verän- derungssperre zum Bebauungsplan I11 „An der Steinkaute“ 1. Änderung und 2. Teilbereich der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt genordet, ohne Maßstab

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