Niddataler Nachrichten 2021-25

Ausgabe 25/2021 Niddataler Nachrichten B ereitschaftsdienste und wichtige T elefonnummern Notdienste Polizei 110 Feuerwehr, Krankenwagen 112 Rettungsdienst und Krankentransport Rettungsleitstelle Wetterau 06031 19222 Telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Assenheim, Hauptstr. 2 06034 9124 -0 Zur Eindämmung des Corona Virus sind die Öff- nungszeiten der Stadtverwaltung für den Publi- kumsverkehr bis auf weiteres ausgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- verwaltung sind daher bis auf weiteres nur per Telefon bzw. E-Mail (info@niddatal.de ) erreichbar. Telefonisch können Sie die Stadtverwaltung zu folgenden Zeiten erreichen: Mo. 07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Di. 07.30-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mi. 07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Do. 07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Fr. 07.30-12.00 Uhr Termine beim Ortsgericht sind nur nach Termin- absprache möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen dringend not- wendigen persönlichen Termin benötigen, müs- sen diesen vorab anmelden und kommen auch nur auf Basis dieser Vorabanmeldung und einem Mund-Nasen-Schutz in die Stadtverwaltung. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Aufrechter- haltung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung. Wasserrohrbruch Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwal- tung rufen Sie die 0162 7696588 an. Stromstörungen Oberhessische Versorgungsbetriebe AG 61169 Friedberg 06031 82-0 Öffnungszeiten der Büchereien Stadtbücherei Assenheim, Hauptstraße 5/10 06034 5198 Montag 14.00 - 19.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr Katholische öffentliche Bücherei Ilbenstadt, Kirchgasse 16 Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr Gemeindeschwestern Wochenenddienste der Gemeinde- schwestern sind zu erfragen unter: Sozialstationsleitung 06003 810 -122 Abrechnungsstelle Frau Scherer 06003 810 -123 Besprechungsraum 06003 810 -124 Ärztlicher Notdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Wetterau Chau- montplatz 1, 61231 Bad Nauheim Hochwaldkrankenhaus 116 117 Ärztlicher Notdienst 06181 75858 Innerer Ring 4, 63486 Bruchköbel Zahnärztlicher Notfalldienst Im Wetteraukreis zu erfragen bei der Kreisstelle 01805 607011 (kostenpflichtig) Festnetz: 0,14 Euro/Min.; Mobilfunk: max. 0,42 Euro/Min. Tierarzt Dr. med. vet. Stephanie Tascher Am Hain 10, 61194 Niddatal / Assenheim Telefon: 06034 9396866 N otdienste Der Bereitschafts- dienst der Notdienst- apotheken beginnt und endet jeweils entweder um 8.30 oder um 9.00 Uhr. Freitag, 3.12.2021 - 8.30 Uhr Limes-Apotheke 06047 96150 Vogelsbergstr. 18 63674 Altenstadt Samstag, 4.12.2021 - 9.00 Uhr Römer-Apotheke 06039 3445 Saalburgstr. 2 61184 Karben Sonntag, 5.12.2021 - 8.30 Uhr Engel Apotheke 06031 689180 Kaiserstr. 48 61169 Friedberg Montag, 6.12.2021 - 9.00 Uhr Markt-Apotheke 06039 2506 Karbener Weg 8-10 61184 Karben Dienstag, 7.12.2021 - 8.30 Uhr Liebig-Apotheke 06031 71500 Bismarckstr. 30 61169 Friedberg Mittwoch, 8.12.2021 - 8.30 Uhr Apotheke Assenheim 06034 91200 Nieder-Wöllstädter Str. 2 61194 Niddatal Donnerstag, 9.12.2021 - 9.00 Uhr Turm Apotheke 06007 7676 Hauptstr. 60 61191 Rosbach Freitag, 10.12.2021 - 8.30 Uhr Brunnen-Apotheke 06003 91890 Bahnhofstr. 14 61191 Rosbach Samstag, 11.12.2021 - 9.00 Uhr Apotheke Nieder-Wöllstadt 06034 2307 Frankfurter Str. 52 61206 Wöllstadt Sonntag, 12.12.2021 - 8.30 Uhr Wetterau-Apotheke Tel. 06031 9944 Kaiserstr. 128 61169 Friedberg Montag, 13.12.2021 - 9.00 Uhr Paracelsus-Apotheke 06039 95900 Sauerbornstr. 15 61184 Karben Dienstag, 14.12.2021 - 8.30 Uhr Limes Vital Apotheke 06003 8256194 Dieselstraße 14 61191 Rosbach Mittwoch, 15.12.2021 - 8.30 Uhr Flora-Apotheke 06035 9684457 Messeplatz 7 61197 Florstadt Donnerstag, 16.12.2021 - 8.30 Uhr Rathaus Apotheke 06187 935383 Gehrener Ring 3 61130 Nidderau Freitag, 17.12.2021 - 9.00 Uhr Römer-Apotheke 06039 3445 Saalburgstr. 2 61184 Karben Samstag, 18.12.2021 - 8.30 Uhr Apotheke am Bahnhof 06031 2665 Saarstr. 52 61169 Friedberg Sonntag, 19.12.2021 - 9.00 Uhr Markt-Apotheke 06039 2506 Karbener Weg 8-10 61184 Karben S atzung über die S trassenreinigung der S tadt N iddatal -Winterdienst- Aus aktuellem Anlass möchten wir nun auf die ob- liegenden Streu- und Räumpflichten während der Winterzeit (Straßenreinigungssatzung §§10 und 11) hinweisen. Wie/Was ist zu räumen? Schneeräumung: Bei Schneefall sind die Gehwege und Überwege vor dem eigenen Grundstück so zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sollten in diesen Bereichen Parkflächen markiert sein, so ist ein Streifen von 1,5 m um diese Parkplätze herum zu räumen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahr- bahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Spezielle Räumungspflichten (z. B Eckgrundstücke) sind in der Satzung nachzulesen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist eben- falls – soweit möglich und zumutbar- aufzuhacken und abzulagern. Abflussrinnen sind bei Tauwetter vom Schnee frei- zuhalten. Schnee- und Eisglätte: Bei Eisglätte sind die Gehweg in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite vom 2 m zu streu- en. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnli- che, dem Fußgängerverkehr dienende Flächen (z. B. Fußwege) sind in einer Mindesttiefe von 1,5 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücks- grenze beginnend, zu streuen. Welches Streumaterial ist erlaubt? Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt u. ä. Material zu verwenden. Salz darf nur an besonderen Gefahrenstellen (z. B. Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schnee- rückstände verwendet werden. (Mittel mit Schwe- felverbindungen u. ä. sind nicht erlaubt!) Die Rückstände sind spätestens nach der Frostpe- riode zu beseitigen! Wann ist zu räumen/streunen? Die Streu- und Räumpflicht gilt in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen bzw. streuen. Anmerkung: Der komplette Wortlaut der Satzung ist unter www. niddatal.de unter der Rubrik Politik>Ortsrecht und Satzungen>Straßenreinigungssatzung, einzusehen. Der Magistrat der Stadt Niddatal

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