Niddataler Nachrichten 2022-12

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 24.06.2022 Niddataler Nachrichten id a Ausgabe 12/2022 Jahrgang 4 b auleitplanung der s tadt n iddatal Inkrafttreten der 5. Änderung des Bebauungsplans „A 9 Mühlweg“ in Niddatal, Stadtteil Assenheim hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat den im beschleunigten Verfahren nach §13a des Baugesetzbuches (BauGB) auf- gestellten Bebauungsplan „A 9 Mühlweg“ 5. Änderung und die zusammen mit dem Bebau- ungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrif- ten als Satzung in ihrer Sitzung am 09.06.2022 als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplans „A 9 Mühlweg“ 5. Änderung besitzt eine Größe von ca. 0,8 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Nieder-Wöllstädter Straße (L 3187). Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 entwickelt. Der Bebauungsplans „A 9 Mühlweg“ 5. Än- derung und die zusammen mit dem Bebau- ungsplan aufgestellten örtlichen Bauvor- schriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennut- zungsplanes und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe- achtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwa- iger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Er- löschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jah- ren gestellt ist, wird hingewiesen. Der Bebauungsplan mit integrierter Gestal- tungssatzung sowie die Begründung werden im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung während der üblichen Dienst- stunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft er- teilt. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebau- ungsplan einschließlich der Begründung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Niddatal unter „Leben in Niddatal“ • „Bauen & Wohnen“ • „Bebau- ungspläne“ • …… und über das zentrale Inter- netportal der Bauleitplanung in Hessen (https:// bauleitplanung.hessen.de/ ) zur Einsichtnahme bereit. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs- plans „A 9 Mühlweg“ 5. Änderung (unmaßstäblich) Stadt Niddatal Bei der Stadt Niddatal sind folgende Stellen zu besetzen: Baubetriebshof- mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit Fachrichtung Gala-Bau Erzieher (m/w/d) in Voll- und Teilzeit Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit Die ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf der Hompage unter www.nid- datal.de. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Frau Künze unter der Ruf-Nr. 06034-912457 vor- mittags zur Verfügung. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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