Niddataler Nachrichten 2022-21

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 28.10.2022 Niddataler Nachrichten i Ausgabe 21/2022 Jahrgang 4 A mt für b odenmAnAgement b üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Flurbereinigungsverfahren Friedberg B 3a Verfahrens-Nr. UF 1598 Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung Im Flurbereinigungsverfahren Friedberg B3a, Wetteraukreis, wird nach § 61 Flurbereini- gungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fas- sung die Ausführung des Flurbereinigungs- planes angeordnet. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am 16. Dezember 2022 an die Stelle des bisherigen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt rechtlich Eigentümerin- nen und Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen wer- den. Der Inhalt des Grundbuches wird unrich- tig und bedarf der Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Flurbereinigungs- plan als amtliches Verzeichnis der Grundstü- cke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Die rechtliche Wirkung der Vorläufigen Be- sitzeinweisung vom 16. Juli 2014 endet zum oben genannten Zeitpunkt. Die Überleitungs- bestimmungen der vorläufigen Besitzeinwei- sung finden nun Anwendung auf diese Aus- führungsanordnung. Begründung Der Flurbereinigungsplan von Friedberg B 3a ist den Beteiligten im Zeitraum vom 07. Juni bis 11. Juni 2021 in den Anhörungsterminen nach § 59 FlurbG bekannt gegeben worden. Der Flurbereinigungsplan mit dem Nachtrag I wurde am 07.12.2021 unanfechtbar. Die Voraussetzungen zum Erlass der Ausfüh- rungsanordnung liegen somit vor. Bekanntmachung Die Ausführungsanordnung wird in der Stadt Friedberg und in den angrenzenden Städten Bad Nauheim, Florstadt, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach v.d. Höhe und den Gemeinden Ober-Mörlen, Wöllstadt und Wehrheim öffentlich bekannt ge- macht. Darüber hinaus ist die Ausführungsanord- nung über die Internetadresse www.hvbg. hessen.de/UF1598 abrufbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekannt- gabe Widerspruch schriftlich oder zur Nie- derschrift bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen oder bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanage- ment und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- chung. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutz eingesehen werden. Im Auftrag gez. Dekorsy-Maibaum, stellvertretende Amtsleitung Für das Umlegungsgebiet „An der Steinkaute“ in der Gemarkung: Ilbenstadt, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 7. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 24.08.2022 unan- fechtbar geworden ist. Diese 7.Vorwegnahme betrifft die Ordnungs- nummern 1, 7, 8, 10 und 17. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntma- chung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehe- nen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neu- en Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erho- ben werden. Der Widerspruch ist bei der Umle- gungsstelle, dem Magistrat der Stadt Niddatal, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. gez.: Michael Hahn Bürgermeister b eKAnntmAchung der u nAnfechtbArKeit Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans zur 7. Vorwegnah- me der Entscheidung für den Bereich der Bodenordnung „An der Steinkaute“ gemäß § 71 BauGB. in der Nacht von Montag, 31.10., auf Dienstag, 01.11.2022, werden in Assenheim lt. Mitteilung der DB Netz AG unaufschiebbare Gleis-Bauar- beiten während der Nacht (21.00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Die Baumaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und können aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraus- setzungen nur in der oben genannten Zeit durch- geführt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. g leiS -b AuArbeiten in der Nacht zum 1. November M ÜllAbHOlUnG Do., 3. Nov. 2022 - Restmüll Do., 3. Nov. 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 4. Nov. 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 4. Nov. 2022 - Bioabfall Mo., 7. Nov. 2022 - Grünabfall in Assenheim und Kaichen Di., 8. Nov. 2022 - Grünabfall in Bönstadt und Ilbenstadt

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