Niddataler Nachrichten 2022-23

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 25.11.2022 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 23/2022 Jahrgang 4 Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt- verwaltung alle Hundehalter auf die Ver- pflichtung zur sichtbaren Anlegung der Hun- desteuermarke erinnern. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal, die für jedermann auf der Homepage der Stadt Niddatal unter „www.niddatal.de“ nachzule- sen ist. Hintergrund der heutigen öffentlichen Auf- forderung sind die zahlreichen im Rathaus eingehenden Beschwerden. Vermehrt wird nicht nur das nicht korrekte Führen von Hun- den angezeigt, sondern auch der Hinweis gegeben, dass der Anbringung der Hunde- steuermarke nicht gefolgt wird und demnach auch nicht ersichtlich ist, ob der betreffende Hund korrekt bei der Stadtverwaltung ge- meldet wurde. Die Stadtverwaltung Niddatal bittet alle Hun- dehalter darauf zu achten, dass die sie ihre Hundesteuermarke an ihrem Hund gut sicht- bar anbringen. h inWeis zur h undesteuermArKe M ÜLLABHOLUNG Fr., 25. Nov. 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 25. Nov. 2022 - Altpapier in allen Stadtteilen Mi., 30. Nov. 2022 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 1. Dez. 2022 - Restmüll Fr., 2. Dez. 2022 - Bioabfall Frau Janine Donndorf hat mir mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Stadtverordnete niederlegt. Ich stelle da- her gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) das Aus- scheiden von Frau Janine Donndorf aus der Stadtverordnetenversammlung fest. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvor- schlages nach. Dies ist vom Wahlvorschlag der FDP Frau Alexandra Dörr-Stoye, Sternbacher Straße 9, 61194 Niddatal. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahl- berechtigte des Wahlbezirks, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 Abs. 1 KWG Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, einzureichen. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Herrmann Wahlleiter A usscheiden und n AchrÜcKen von Vertretern der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal Nov. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Dez. Jan. Feb. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nachrich- ten erscheint am 9. Dezember 2022. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. f undsAchen Bei der Stadtverwaltung Niddatal wurden folgende Fundsachen gemeldet: • Diverse Schlüssel (Auto/Haustür) • Handy • I-Pods • Portemonnaie • Soundbox • Fahrrad • Kamera • Ring Die Fundsachen können gegen Eigentums- nachweis abgeholt werden. Für die Abho- lung vereinbaren Sie einen Termin unter 06034 91240. Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag er- proben Bund und Länder sowie die teilnehmen- den Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Ab 11.00 Uhr aktivieren die beteiligten Behör- den und Einsatzkräfte unterschiedliche Warn- mittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Die Probe- warnmeldung wird erstmals auch über Cell Bro- adcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Auf diese Weise werden die technischen Ab- läufe im Fall einer Warnung und auch die Warn- mittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenen- falls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer ge- macht. Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren. Weitere Informationen können unter https://war- nung-der-bevoelkerung.de/ abgerufen werden. In Niddatal wird an den Sirenenstandorten um 11.00 Uhr der Warnton „Warnung der Bevölke- rung“ und gegen 11.45 Uhr der Warnton „Ent- warnung“ ausgelöst. b undesWeiter W ArntAg Am 8.12.2022

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