Niddataler Nachrichten 2022-24

Ausgabe 24/2022 Niddataler Nachrichten 1. Nachtragssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 15.11.2022 folgende 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden N achtrags -H aushaltssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2022 und Bekanntmachung erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 8.900 € 0 € 19.049.968 € 19.058.868 € die Aufwendungen 277.300 € 262.470 € 19.004.864 € 19.019.694 € der Saldo 45.104 € 39.174 € im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 0 € 0 € 0 € 0 € die Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € der Saldo 0 € 0 € Der Ergebnishaushalt weist ein Überschuss aus von 45.104 € 39.174 € erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlung und Auszahlungen 0 € 5.930 € 500.414 € 494.484 € aus Investitionstätigkeiten die Einzahlungen 41.250 € 0 € 4.079.593 € 4.120.843 € die Auszahlungen 4.006.750 € 0 € 5.514.000 € 9.520.750 € der Saldo -1.434.407 € -5.399.907 € Aus Finanzierungstätigkeiten die Einzahlungen 3.980.680 € 0 € 1.327.743 € 5.308.423 € die Auszahlungen 0 € 0 € 403.000 € 403.000 € der Saldo 924.743 € 4.905.423 € Der Finanzhaushalt weist ein Zahlungsmittelüberschuss aus von 0 € 0 € § 2 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 8.900 € 0 € 19.049.968 € 19.058.868 € die Aufwendungen 277.300 € 262.470 € 19.004.864 € 19.019.694 € der Saldo 45.104 € 39.174 € im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 0 € 0 € 0 € 0 € die Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € der Saldo 0 € 0 € Der Ergebnishaushalt weist ein Überschuss aus von 45.104 € 39.174 € erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlung und Auszahlungen 0 € 5.930 € 500.414 € 494.484 € aus Investitionstätigkeiten die Einzahlungen 41.250 € 0 € 4.079.593 € 4.120.843 € die Auszahlungen 4.006.750 € 0 € 5.514.000 € 9.520.750 € der Saldo -1.434.407 € -5.399.907 € Aus Finanzierungstätigkeiten die Einzahlungen 3.980.680 € 0 € 1.327.743 € 5.308.423 € die Auszahlungen 0 € 0 € 403.000 € 403.000 € der Saldo 924.743 € 4.905.423 € Der Finanzhaushalt weist ein Zahlungsmittelüberschuss aus von 0 € 0 € § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.327.743 € § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Auf- nahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen er- forderlich ist, wird geg nüber er bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.327.743 Euro um 3.980.680 Euro erhöht und damit auf nunmehr 5.308.423 Euro neu festsetzt (da- von 228.814 Euro als Co-Darlehen für den Investitionskostenzuschuss aus der Hessen- k sse). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen wird nicht geändert. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

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