Niddataler Nachrichten 2023-04

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 24.02.2023 Niddataler Nachrichten i a Ausgabe 4/2023 Jahrgang 5 S tadt reGelt v erfahren fÜr t rinkwaSServerbrauch im n otfall „Die Versorgung mit Trinkwasser vor Ort muss sichergestellt bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen wir in Niddatal in Zeiten ausbleibender Niederschläge und damit sinken- der Grundwasserstände besonders sorgsam und sparsam mit Trinkwasser umgehen“, erklärt Bürgermeister Michael Hahn seine jüngste Ini- tiative. Die Stadtverordnetenversammlung hat schon im Juli 2021 einer Gefahrenabwehrver- ordnung zugestimmt, um damit dem Bürger- meister die Möglichkeit zu geben die allgemeine Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Mit Verordnung kann die Stadt die zulässige Nut- zung von Trinkwasser auf bestimmte Zwecke und Zeiten einschränken. Ziel ist es, dass selbst bei fortgeschrittener Trockenheit genug Trink- wasser für dringende und erforderliche Zwecke übrigbleibt. Wenn die Versorgung der Stadt mit Trinkwasser gefährdet ist, darf aus der öffentlichen Leitung Wasser nicht zum Bewässern von Pflanzen und Rasen, Bäumen, Gemüse, Stauden oder Gehölzen genutzt werden oder es gibt Ein- schränkungen. Verboten ist das Befüllen von Wasserbecken und die Autowäsche. Betroffen wären auch Sportplätze oder Baustellen auf de- nen keine Staubbindung durch Berieseln mehr erfolgen kann. Die Reinigung von Außenflächen wie Terrassen ist ebenfalls untersagt. Zeitweilig außer Betrieb genommen werden müssen auch künstliche Springbrunnen und Wasserspiele, wenn diese mit Trinkwasser gespeist werden. Einige Ausnahmen wurden für kritische Infra- strukturen und für frisch gepflanzte Bäume ge- schaffen, bei denen sonst mit einem Absterben zu rechnen ist. Für Verstöße sieht die Gefahrenabwehrverord- nung Geldbußen von 5 bis 5.000 Euro vor. „Es geht darum, genug Trinkwasser für alle zu ha- ben. Deshalb muss es Konsequenzen geben. Für unsere Stadtgesellschaft ist es wichtiger, dass wir alle gemeinsam Wasser sparen, damit es erst gar keinen Notstand geben muss. Das Trinkwasser in den Leitungen der Niddata- lerinnen und Niddataler liefert zum größten Teil die OVAG. Das Trinkwasser wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Fehlende Nie- derschläge im Zusammenhang mit dem Kli- mawandel haben in den letzten Jahren neben anderen Faktoren dazu geführt, dass in ganz Hessen bei rund 48 Prozent aller Messstellen das Grundwasser deutlich unter dem für die Versorgungssicherheit notwendigen Niveau liegt. M ÜLLABHOLUNG Fr., 24. Feb. 2023 - Bioabfall Fr., 3. März 2023 - Grünabfall in allen Stadtteilen Do., 9. März 2023 - Restmüll Do., 9. März 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 10. März 2023 - Bioabfall Fr., 10. März 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Die Versorgung mit Trinkwasser im Versor- gungsgebiet der Stadt Niddatal ist gefährdet, da die Stadtwerke Niddatal nicht mehr eine uneingeschränkte Versorgung mit Trinkwasser garantieren können. Auf Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Niddatal über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notstän- den in der Wasserversorgung vom 19.07.2021 treten ab 01.04.2023 die gemäß § 2 dieser Ver- ordnung beschriebenen Verbote in Kraft. Hahn Bürgermeister t rinkwaSSernotStand Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um auch weiterhin die Grundversorgung mit Trinkwasser für alle Einwohner zu gewährleis- ten, müssen nach Jahren mit zu geringen Re- genfällen und der daraus resultierenden verrin- gerten Grundwasserneubildung Maßnahmen ergriffen werden. Das Inkrafttreten der Maßnahmen nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung zum 01.04.2023 hat direkte Auswirkungen auf die Nutzung von Trinkwasser, dass mit privaten Gartenwasser- zählern gemessen wird. Daraus ergibt sich, dass die Stadtwerke für die Dauer des Wassernotstands die privaten Gar- tenwasserzähler nicht mehr ablesen werden, da eine satzungsgemäße Verwendung des Trink- wassers durch den Trinkwassernotstand nicht erlaubt ist. Wir bitten dies zu beachten und hoffen, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Beitrag dazu leisten, die Trinkwasserversorgung in Niddatal langfristig und nachhaltig zu gewährleisten. Herdt Betriebsleiter Stadtwerke p rivate G artenwaSSerZÄhler Feb. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Mrz. Apr. Mai kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html Am Samstag, 04.03.2023, werden um 12.00 Uhr alle Sirenen im Stadtgebiet Niddatal akti- viert, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Diese Information soll möglicher Verunsiche- rung und Beunruhigung wegen des Sirenen- alarms vorbeugen. Stadt Niddatal Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde S irenenfunktionS - prÜfunG am Samstag, 04.03.2023

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