Niddataler Nachrichten 2023-12

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 23.06.2023 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 12/2023 Jahrgang 5 Jun. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Jul. Aug. Sept. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html e iNladuNG Zur B ürGerVersaMMluNG Am Mittwoch, den 28. Juni 2023, um 20.00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses Bönstadt (Assenhei- mer Straße 49, 61194 Niddatal), die nach § 8a der Hessischen Gemeindeordnung durchzuführende Bürgerversammlung statt. Der Stadtverordnetenvorsteher Florian Porth wird über kommunale Themen der zurück- liegenden Monate und der nächsten Zukunft informieren, die in den vergangenen Mona- ten in der Stadtverordnetenversammlung behandelt wurden. In der Bürgerversammlung steht selbstver- ständlich auch Bürgermeister Michael Hahn für Fragen zur Verfügung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen. gez. Florian Porth Stadtverordnetenvorsteher V ollsperruNG iN i lBeNstadt „Am Steinacker“ ab 26.06.2023 Im Gewerbegebiet I11 „An der Steinkaute“ werden weitere Erschießungsbaumaßnah- men durchgeführt. Dafür wird im 1. Bauabschnitt die Straße „Am Steinacker“ in der Zeit vom 26.06.2023 bis voraussichtlich 17.07.2023 voll gesperrt, so dass die Durchfahrt von der B 45 zur L 3351 nicht möglich ist. Die Marie-Curie-Straße und die Straße „Am Lohgraben“ sowie Verbrauchermarkt, Tank- stelle und Waschanlage bleiben erreichbar. Stadt Niddatal Ordnungsamt Für Arbeiten zur Sanierung einer Fassade wird die Naumburger Straße voraussichtlich bis zum 07.07.2023 für den Kraftfahrzeug- verkehr gesperrt bleiben. Stadt Niddatal Ordnungsamt N auMBurGer s trasse iN K aicheN Sperrung voraussichtlich bis 07.07.2023 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis: In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. Der Stadtverordnete Stefan Koschorr ist am 14.04.2023 verstorben. Sein Sitz in der Stadtverordnetenversammlung ist daher neu zu besetzen. Nach § 34 Absatz 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages nach. Dies ist vom Wahl- vorschlag der SPD Herr Oliver Brückner. Herr Oliver Brückner hat mir am 04.05.2023 mitgeteilt, dass er das Mandat als Stadtver- ordneter nicht annimmt. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt somit der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD nach. Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD Herr Olaf Zinting. Herr Olaf Zinting hat mir mit Schreiben vom 22.05.2023 mitgeteilt, dass er mit Wirkung zum 30.05.2023 sein Mandat als Stadtver- ordneter niederlegt. Ich stelle daher gemäß § 34 Absatz 3 KWG das Ausscheiden von Herrn Olaf Zinting aus der Stadtverordneten- versammlung zum 30.05.2023 fest. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvor- schlages nach. Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD Herr Mathias Wildemann, Schulstr. 14, 61194 Niddatal. Herr Mathias Wildemann hat mir am 06.06.2023 die Annahme des Mandates als Stadtverordneter erklärt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahl- berechtigte des Wahlbezirks, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 Abs. 1 KWG Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, einzureichen. 61194 Niddatal, den 13.06.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Schwenz Stv.Wahlleiter a usscheideN uNd N achrücKeN von Vertretern der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal

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