Niddataler Nachrichten 2023-13

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 7.07.2023 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 13/2023 Jahrgang 5 a BFallKaleNder Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. Immer häufiger -und bedauerlicherweise mit zunehmender Rücksichtslosigkeit- kommt es im Stadtgebiet dazu, dass die notwen- dige Durchfahrtsbreite durch das Abstellen von Fahrzeugen nicht gewährleistet ist und Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt wer- den. Hierzu einige Hinweise und Erläuterungen: Parken an engen Stellen Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßen- stellen unzulässig. Eng ist eine Straßenstelle nach der Recht- sprechung dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahr- zeug bei einer höchstzulässigen Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüg- lich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dement- sprechend muss ein haltendes Fahrzeug grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahr- bahnrand freihalten. Das Halten und Parken ist auch ohne expli- zit ausgeschildertes Haltverbot unzulässig, a llgemeine i nformationen zUm a bstellen von f ahrzeUgen im Öffentlichen v erKehrsraUm wenn die verbleibende Restbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Bitte beachten Sie diesen Hinweis, auch in Ihrem eigenen In- teresse, um Müllfahr- zeugen und vor allem Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt zu er- möglichen. Verstöße können jeder- zeit mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld sowie mit der Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrs- raum geahndet werden. Parken auf Gehwegen Ein Gehweg ist ein Verkehrs-, Aufenthalts- und Schutzraum für alle Fußgänger, in dem sie vor den Gefahren des Fahrzeugverkehrs sicher sein sollen. Dies gilt insbesondere für Kinder, Senioren und andere schwächere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist das Fahren, Halten und Parken auf Gehwegen überall un- tersagt, wo es nicht ausdrücklich durch Markierungen und/oder Beschilderung erlaubt ist. Es ist dabei unerheblich, wie breit der Gehweg ist und ob das Fahrzeug teil- weise noch auf der Fahr- bahn steht. Die diesbezüglichen Rege- lungen hat der Gesetzge- ber im Jahr 2020 deutlich verschärft: Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg ist seit- dem ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der mit mindestens 55 Euro und ab einer Parkdauer von einer Stunde oder bei einer Be- hinderung Anderer mit ei- nem Bußgeld von 70 Euro bis160 Euro und einem Eintrag ins Fahreignungs- register (1 Punkt) geahndet werden kann. Stadt Niddatal Ordnungsamt e inbrUch in der g eschWister -s choll -s chUle In der Nacht vom 26.06.2023 auf den 27.06.2023 wurde in den Verwaltungs- trakt der Geschwister-Scholl-Schule eingebrochen. Es wurde lediglich die Kaffeekasse mit 15,- EUR entwendet, aber es wurde lei- der einiges beschädigt. Unter anderem wurden zwei Brandschutztüren zerstört. Es ist ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000,- EUR entstanden. Nun werden Zeugen gesucht. Wir bit- ten Sie sachdienliche Hinweise an uns, die Polizei oder die Geschwis- ter-Scholl-Schule zu melden. M ÜllaBhOlUNG Fr., 7. Juli 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Fr., 7. Juli 2023 - Bioabfall Do., 13. Juli 2023 - Restmüll Do., 13. Juli 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 14. Juli 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 14. Juli 2023 - Bioabfall Fr., 21. Juli 2023 - Bioabfall

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