Niddataler Nachrichten 2023-14

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 21.07.2023 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 14/2023 Jahrgang 5 b AuleitPlAnung der s tAdt n iddAtAl , s tAdtteil i lbenstAdt Bebauungsplan I 13 „Westlich der Burg-Gräfenröder Straße“ fenrode westlich der Burg-Gräfenroder-Stra- ße (L 3351) über die das Plangebiet an das überörtliche klassifizierte Straßennetz an- geschlossen ist und umfasst rd. 6 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans entspricht der unten abgebildeten Kar- te. (Anlage 1) Der Vorentwurf des Bebauungsplans ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Montag, dem 14.08.2023 – einschl. Freitag, dem 08.09.2023 in der Stadtverwaltung Niddatal, Haupt- straße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienststunden (montags, mittwochs und donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminverein- barung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jeder- mann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die E-Mail be- teiligungsverfahren@plan-es.com ge- sendet werden. Die Stellungnahmen werden nur im Rahmen der Öffent- lichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwen- det. Die Planunterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Niddatal un- ter www.niddatal.de unter der Rubrik Leben in Niddatal / Bauen und Woh- nen / Bebauungspläne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingese- hen werden, und unter www.plan-es. com , Button „Beteiligungsverfahren“ bzw. „Bebauungspläne im Verfahren“ sowie unter htpps://Bauleitplanung. hessen.de eingesehen und herunter- geladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Auf- stellung des Bauleitplanes sowie des Um- weltberichtes mit integriertem landschafts- pflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren ein- gesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine weitgehend abschließende Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal Bebauungsplan I 13 „Westlich der Burg-Gräfenröder Straße“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich ohne Maßstab Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlich- keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 18.05.2021 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Be- bauungsplan gefasst und in der Sitzung am 08.12.2022 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen. Im Mittel- punkt der Planung steht die Ausweisung ei- nes Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Bau- nutzungsverordnung (BauNVO). Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Ilbenstadt Richtung Burg-Grä- b ürgerbüro Am 26. J uli Ab 12 u hr geschlossen Aufgrund einer Schulung ist das Bürgerbüro am Mittwochnachmittag, den 26.07.2023 geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Jul. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Aug. Sept. Okt. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html

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