Niddataler Nachrichten 2023-15

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 4.08.2023 Niddataler Nachrichten a ale Ausgabe 15/2023 Jahrgang 5 u NaNfechtBarKeit des B eschlusses ÜBer die VereiNfachte u mleguNg Vereinfachte Umlegung: „Radweg Ilbenstadt“ / Gemarkung Ilbenstadt / Flur 4; 9; 10; 11; 13 chung bei der Geschäftsstelle der Umlegungs- stelle (Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Zimmer 201) Widerspruch erhoben werden. Niddatal, 31.07.2023 gez. Michael Hahn Bürgermeister Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsver- fahrens „Radweg Ilbenstadt“ wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt ge- macht, dass der am 24.05.2023 gefasste Be- schluss über die vereinfachte Umlegung mit Ab- lauf des 25.07.2023 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zuge- teilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Die Geldleistungen sind fällig. Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Zimmer 201, von jedem eingesehen werden, der ein berech- tigtes Interesse darlegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentli- Aug. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Sept. Okt. Nov. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html M ÜLLABHOLUNG Fr., 4. August 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Fr., 4. August 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 4. August 2023 - Bioabfall Do., 10. August 2023 - Restmüll Fr., 11. August 2023 - Bioabfall Fr., 18. August 2023 - Bioabfall w ahlhelferiNNeN uNd w ahlhelfer gesucht ! Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen sowie zur Lan- drätin/ Landrat des Wetteraukreises statt. Sollte bei der anstehenden Landratswahl keiner der Bewerberinnen/ Bewerber die notwendige ab- solute Mehrheit bekommen, würde sich am 22. Oktober eine Stichwahl anschließen. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbei- ter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahlen wei- tere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Persönliche Voraussetzung Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grund- gesetz ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen seinen Wohnsitz im Land Hessen hat. Aufgaben im Wahlvorstand • Begleitung der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung der Wahlhandlung in den Wahllokalen • Überprüfung der Wahlberechtigung • Aushändigung der Stimmzettel • Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses • Erstellung einer Wahlniederschrift Zeitlicher Aufwand Die Stimmabgabe in den Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der Wahlvor- stand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereiten- de Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In dieser Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu beset- zen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt amWahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein. Entschädigung Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwands- entschädigung in Höhe von 50 Euro. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter: Stadtverwaltung Niddatal -Wahlamt- Hauptstraße 2 61194 Niddatal Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-0 E-Mail: wahl@niddatal.de Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis: In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben.

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