Niddataler Nachrichten 2023-21

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 27.10.2023 Niddataler Nachrichten d a Ausgabe 21/2023 Jahrgang 5 b auleitplanung deR S tadt n iddatal , S tadtteil k aichen Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft er- teilt. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die o.g. Unterlagen ergänzend (ohne DIN-Vorschriften) unter www.niddatal.de ins Internet gestellt. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und/oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hin- gewiesen, dass der Ent- schädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs dadurch herbei- führen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab) Inkrafttreten des Bebauungsplans Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 den Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die in- tegrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der rd. 3,2 ha umfassende räumliche Geltungs- bereich schließt sich nördlich und östlich an die bestehende Ortslage von Kaichen an. Die Erschließung erfolgt über die Verlängerung der Hochstraße im Norden und ergänzend über die Hainwaldstraße im Süden. Planziel ist die Aus- weisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 BauNVO. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans entspricht der nachstehend abgebildeten Karte. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan, die Begründung hier- zu sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 BauGB) und die Vorschriften, auf die in den Textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird (u.a. DIN 1986-100 Entwässerungsanla- gen für Gebäude und Grundstücke, DIN 19731 „Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Boden- material“), werden ab sofort in den Büroräumen der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. d ie S tadt n iddatal bietet b auplÄtze FüR e inFaMilienhÄuSeR im Stadtteil Ilbenstadt, gegen Höchstgebot zum Kauf an steuer, die Notargebühren, die Gerichtskosten und die Kosten für die Umschreibung im Kata- ster. Vor Vertragsabschluss ist eine Finanzierungsbe- stätigung eines in der EU zugelassenen Kreditin- stituts oder eines Kreditversicherers vorzulegen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Müller, Bauverwaltung, telefonisch unter der Rufnum- mer 06034/9124-41, oder per Mail mario.muel- ler@niddatal.de zur Verfügung. Die Stadt Niddatal entwickelt zur Zeit das Bau- gebiet I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ in Niddatal - Ilbenstadt. Es stehen 4 Grundstücke für Einzelhäuser zur Verfügung. Die Grundstücke werden voll erschlossen ver- kauft.DasBaurecht(ArtunddasMaßderbaulichen Nutzung) wird durch die Aufstellung eines Bebau- ungsplan nach § 30 Baugesetzbuch geschaffen. Das Mindestgebot beträgt 500 Euro pro m². Des Weiteren tragen die Käufer die Grunderwerbs- Ob frisch verheiratet, grüne, silberne oder golde- ne Hochzeit, der alte Brauch einen Obstbaum als Zeichen der Beständigkeit zu pflanzen, kann nun ebenfalls in Assenheim gepflegt werden. Auch zu anderen Anlässen, Jubiläen oder Geburt besteht nun auf der Bürgerwiese „AmSteinweg“ in Assen- heim die Möglichkeit einen Obstbaum pflanzen zu lassen. Auch auf der Baumwiese in Ilbenstadt hinter dem Netto-Markt sind noch Plätze frei. Für alle Details hierzu steht Ihnen Eileen Handke unter 06034 9124-54 | eileen.handke@niddatal.de zu den bekannten Zeiten zur Verfügung. b üRgeRwieSe in Assenheim

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