Niddataler Nachrichten 2023-24

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 08.12.2023 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 24/2023 Jahrgang 5 a BFallkalEndEr 2024 Der neue Abfallkalender für 2024 ist als Download (pdf und ics) auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. B AuleitplAnung der s tAdt n iddAtAl , s tAdtteil i lBenstAdt Bebauungsplan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweiterung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachfolgenutzung im Bereich der ehemaligen Klosteranlage, einhergehend mit einer weiteren Belebung und Steigerung der Attraktivität der zentral im Innenbereich gelege- nen Fläche geschaffen werden. Hierdurch kann ein Beitrag zur Erhaltung der unter Denkmal- schutz stehenden Gesamtanlage, einschließ- lich der Einzelkulturdenkmäler und der damit verbundenen historischen und städtebaulichen Bedeutung für den Stadtteil Ilbenstadt geleistet werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbedarf sowie eine öf- fentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der An- gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener In- formationen verfügbar sind, abgese- hen wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begrün- dung wird in der Zeit vom Montag, dem 18.12.2023 - einschl. 26.01.2024 auf der Internetseite der Stadt Nid- datal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Pla- nen/ Bebauungspläne/ Bebauungs- pläne im Verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich. Während der genannten Dauer der Veröffent- lichungsfrist können Stellungnahmen abge- geben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an info@ niddatal.de ). Bei Bedarf können Stellungnah- men aber auch auf anderem Weg, zum Bei- spiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauf- tragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Michael Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweiterung hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab Bekanntmachung des Aufstellungsbe- schlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweite- rung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbe- reiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. M ÜllaBholUnG Fr., 8. Dezember 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 14. Dezember 2023 - Restmüll Fr., 15. Dezember 2023 - Bioabfall Mo., 18. Dezember 2023 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Mi., 20. Dezember 2023 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt d ie s tAdtBücherei informiert : Die Stadtbücherei macht Winterferien und ist daher ab Donnerstag, den 14.12.2023 bis Sonntag, den 07.01.2024 geschlossen. In dieser Zeit werden für ausgeliehene Me- dien keine Kosten entstehen. Der Zeitraum der Leihgabe wird automatisch bis zum 07.01.2024 verlängert. Über die Medienbox vor der Stadtbücherei können Medien be- dingt zurückgegeben werden, wir bitten je- doch davon abzusehen noch weiter Medien hineinzulegen, wenn die Box bereits voll ist. Die Stadtbücherei wünscht allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

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