Niddataler Nachrichten 2024-03

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 09.02.2024 Niddataler Nachrichten id a Ausgabe 03/2024 Jahrgang 6 Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen Verfahrensnummer: VF 2531 Öffentliche Bekanntmachung Hinweis zu den Wertermittlungsergebnissen Im Flurbereinigungsverfahren Nid- derau-Uferrandstreifen, Main-Kinzig-Kreis werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke nachträglich angepasst und gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung zur Ein- sichtnahme ausgelegt. Bei den folgenden Grundstücken führen bisher nicht berücksichtigte Leitungsrechte durch Abschläge i. H. v. 10 % im Bereich des Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m zu einer Wertminderung: Gemarkung Windecken von der Flur 2 die Flurstücke 22, 23, 24, 25/7, 25/8, 26, 27, 28 von der Flur 4, die Flurstücke 3, 60/2, 60/3, 62, 63 Gemarkung Heldenbergen von der Flur 13, die Flurstücke 48/1, 49/1, 51/1 Die korrigierten Nachweise über die Ergeb- nisse der Wertermittlung der Grundstücke liegen am Montag, den 26.02.2024 im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, Raum 204 von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15:30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten aus. Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend- sein. Die Teilnehmer der oben aufgeführten Flurstücke erhalten einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Ver- änderungen (Eigentumswechsel) der Flurbe- reinigungsbehörde mitzuteilen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Schriftliche Einwendungen sind bis zum 11.03.2024 , spätestens bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse der Flurbe- reinigungsbehörde zuzuleiten. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. Bekanntmachung Der Hinweis zu den Wertermittlungsergeb- nissen wird in der Flurbereinigungsgemein- de Stadt Nidderau und in den angrenzenden Städten Bruchköbel und Niddatal sowie in den Gemeinden Altenstadt, Hammersbach, Limeshain und Schöneck öffentlich bekannt- gemacht. Darüber hinaus ist der Hinweis über die In- ternetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2531 abrufbar. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutz eingesehen werden. Im Auftrag gez. Kaiser a mt fÜr B odeNmaNagemeNt B ÜdiNgeN - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de e iNladuNg zur mit - gliederversammluNg der Freiwilligen Feuerwehr Kaichen e.V. am Frei- tag, dem 01. März 2024 um 20 Uhr im Bürger- haus Kaichen Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung und Begrü- ßung 2. Totenehrung 3. Verlesen des Protokolls der letzten Mit- gliederversammlung 4. Berichte: a) der Vorsitzenden b) des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Wahlen: a) Erste/r Vorsitzende/r b) Zweite/r Vorsitzende/r c) Kassenwart/in d) Schriftführer/in e) ein/e Beisitzer/in f) ein/e Kassenprüfer/in 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis spätestens zum 23.02.2024 schriftlich bei der Ersten Vorsitzenden, Manuela Den- zer, Freigerichtstr. 21, 61194 Niddatal einge- reicht werden. Der Vorstand Erste Vorsitzende, Manuela Denzer M ÜLLABHOLUNG Fr., 09. Februar 2024 - Bioabfall Fr., 09. Februar 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 16. Februar 2024 - Altpapier Mo., 19. Februar 2024 - Restmüll Fr., 23. Februar 2024 - Bioabfall Am 20.02.2024 um 9 Uhr ist an der Nidda- brücke B275 in Nieder-Florstadt Treffpunkt für die Begehung der Gemarkungen Assen- heim, Bönstadt und Ilbenstadt. Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister g eWÄsserschau N idda 2024 A BFALLKALENDER 2024 Der neue Abfallkalender für 2024 ist als Download (pdf und ics) auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1