Niddataler Nachrichten 2024-06

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 22.03.2024 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 06/2024 Jahrgang 6 Mit unserem Kleinbus/Elektrobus soll die Mobilität in Niddatal unter dem Motto „Bür- ger fahren Bürger“ verbessert werden. Der Bürgerbus ist telefonisch unter der Num- mer 06034/9124-54 kostenfrei buchbar. b ürgerbus d As w AhLAmt informiert ! Anlässlich der am 9. Juni 2024 anstehenden Europa-Wahl informiert das Wahlamt der Stadt Niddatal gerne darüber, dass die Wahl- benachrichtigungsschreiben ab dem 29. April 2024 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Niddatal versendet werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich, wie in früheren Wahlen auch, ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines/ von Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Niddatal gestellt werden. Sollten ein beantragter Wahlschein/ Briefwah- lunterlagen nicht zugestellt worden sein, kann dieser bis Samstag, den 8. Juni 2024 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr erneut erteilt werden. Der beantragte Wahlschein/ die beantragten Briefwahlunterlagen werden generell an die angegebene Adresse gesendet, oder können im Bürgerbüro der Stadt Niddatal zu den üb- lichen Sprechzeiten abgeholt werden. Bei ei- ner Abholung der Unterlagen im Bürgerbüro, kann selbstverständlich vor Ort direkt gewählt werden. Für die Stimmabgabe im Rathaus be- darf es keiner separaten Terminvereinbarung, wobei der Aufenthalt im Rathaus dann nicht mit der Erledigung weitere Anliegen, wie z.B. im Bürgerbüro oder Ordnungsamt, kombiniert werden kann. Dies würde zu längeren War- tezeiten bei alle diejenigen führen, die vorab eine Online-Terminvereinbarung vorgenom- men haben. Für möglicherweise entstehende Wartezeiten bitten wir jetzt schon um Nach- sicht. Weiterhin wird es ab dem 29. April 2024 möglich sein, online über die Homepage der Stadt Niddatal (www.niddatal.de) die Brief- wahlunterlagen zu beantragen. Hierzu wird jedoch das persönliche Wahlbenachrichti- gungsschreiben benötigt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Internetverbindung. Alle über- mittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahl- unterlagen elektronisch gespeichert. Entspre- chende Datenschutzhinweise im Zusammen- hang mit der papierlosen Beantragung eines Wahlscheines können auf der Homepage der Stadt Niddatal nachgelesen werden. Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahl- benachrichtigung erhalten haben und glau- ben, wahlberechtigt im Stadtgebiet Niddatal zu sein, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Niddatal. Alle Wählerinnen und Wähler, die klassisch im Wahllokal wählen möchten, können dies am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erle- digen. Hierfür werden nachfolgende Wahlbe- zirke bzw. Wahllokale eingerichtet: Den für jede Wählerin/ jeden Wähler zutref- fenden Wahlbezirk kann aus der Wahlbenach- richtigung entnommen werden. Für Fragen rund um die anstehende Euro- pa-Wahl steht selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zur Verfügung. Wahl- bezirk Bezeichnung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Haus-Nr.) 1 Assenheim I Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister- Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal- Assenheim 2 Assenheim II Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister- Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal- Assenheim 3 Bönstadt Feuerwehrhaus Bönstadt, Sternbacher Straße 2, 61194 Niddatal- Bönstadt 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal- Kaichen Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Verlesung des Protokolls der Jahres- hauptversammlung 2023 4. Geschäftsbericht: a) 1. Vorsitzender b) Kassenführers 5. Entlastung des Jagdvorstandes 6. Verwendung des Jagdertrages 7. Verschiedenes Jagdvorstand gez. Ralf Sang v ersAmmLung der J AgdgenossenschAft b ÖnstAdt am Mittwoch, den 10.04.2024 um 20:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Hiermit lade ich gemäß § 5 Abs. 2 der Sat- zung der Jagdgenossenschaft Assenheim alle Genossen und Genossinnen zur Genos- senschaftsversammlung der Jagdgenossen- schaft ein. Die Versammlung findet am 28. März 2024 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Assenheim, im kleinen Saal statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht über das Geschäftsjahr 2023/2024 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jah- reshauptversammlung 4. Bericht des Kassenführers 5. Wahl der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenführers sowie des Vorstandes 7. Verwendung der Jagderträge 8. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass die Ver- sammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossinnen/ -genossen beschlussfähig ist. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Assenheim 1. Vorsitzender Christopher Wyschka J AgdgenossenschAft A ssenheim Einladung zur Genossenschaftsversammlung

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