Niddataler Nachrichten 2024-07

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 12.04.2024 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 07/2024 Jahrgang 6 n iDDatalEr n aChriChtEn Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 26. April 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Es werden zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Standorte sind: Assenheim Hauptstraße 1 1/10 (gegenüber der Stadtverwaltung) Ilbenstadt Spessartring (am Sportplatz) c ArshAring in n iddAtAL In Kooperation mit dem Ford Autohaus Jörg in Bad Vilbel wird in Niddatal nun, wie schon in vielen Nachbargemeinden, Carsharing angeboten. Die Registrierung und Buchung von Ford Carsharing-Fahrzeugen erfolgt über die Buchungsplattform www.ford-carsharing. de oder über die Ford Carsharing-App fürs Smartphone. Für die Buchung benötigen sie die Ford Carsharing-Kundenkarte. Diese erhalten sie im Rahmen der einmaligen Anmeldung in der Stadtverwaltung Niddatal (Bürgerbüro), Hauptstraße 2, 61194 Niddatal oder im Au- tohaus Ford Jörg, Zeppelinstraße 21, 61118 Bad Vilbel. Bei der Anmeldung fällt eine einmalige Re- gistrierungsgebühr von 49 Euro an. Die Kundenkarte bringt den Vorteil mit sich, di- rekt flächendeckend auf ein engmaschiges Netz von Carsharing-Fahrzeugen in ganz Deutschland zugreifen zu können. Zudem ermöglicht sie den Zugriff auf die Fahrzeu- ge anderer Ford Partner, aber auch auf das Angebot von Flinkster der Deutschen Bahn. Die Preise sind unter www.ford-carsharing. de einsehbar. Für einen Kleinwagen wie den Ford Fiesta betragen Sie beispielhaft Stundenpreis 6 – 22 Uhr: 3,00 Euro Stundenpreis 22 – 8 Uhr: 1,50 Euro Tagespreis: 33,00 Euro Tagespreis ab 2. Tag 29,00 Euro Tankpauschale 0,31 Euro/km. Die Kundenkarte erhalten Sie nach vorhe- riger Terminvereinbarung telefonisch unter 06034/9124-0 in der Stadtverwaltung Nid- datal. Das Carsharing-Fahrzeug für den Stand- ort Assenheim wurde bereits ausgeliefert und kann genutzt werden. Sobald das 2. Auto in Ilbenstadt ausgeliefert wurde, wird es noch eine Rabattaktion zur Regis- trierung geben. Hierüber werden wir Sie separat benachrichtigen. Aus gegebenem Anlass werden die Hunde- halterinnen und Hundehalter auf einige gel- tende Bestimmungen hingewiesen: • Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tie- ren ausgeht (§ 1 Abs. 1 Gefahrenabwehr- verordnung über das Halten und Führen von Hunden – HundeVO vom 22.01 2003). • Wer außerhalb des eingefriedeten Besitz- tums einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband umzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben (§ 1 Abs. 2 HundeVO). h unde in f eLd und f Lur • Darüber hinaus muss das Halsband / Ge- schirr eines jeden Hundes mit der vom Steueramt ausgegebenen gültigen Hunde- marke sichtbar versehen sein (§ 11 Hunde- steuersatzung). • Lassen Sie Ihren Hund in Feld- und Wald- gemarkungen bitte nur von der Leine, wenn er zuverlässig gehorcht. Vermeiden Sie, dass wildlebende Tiere in der über- wiegend ausgeräumten Feldflur unnötig gestört und aus ihren Rückzugsgebieten vertrieben werden. • Bitte bleiben Sie mit Ihren Tieren auf den Wegen. Wiesen und Felder, die zur Bestel- lung vorbereitet oder frisch eingesät sind, werden sonst zertrampelt und Pflanzen haben dadurch keine Möglichkeit heranzu- wachsen. • Bitte achten Sie auf mitgenommenes Hun- despielzeug wie Stöcke, Bälle und sonsti- ge Gegenstände. Wird es in den Feldern und Wiesen liegen gelassen, gelangt es auf diese Weise ins Futter oder in landwirt- schaftliche Maschinen und kann erhebli- che Schäden verursachen. • Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen hochwertige Nah- rungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflä- chen für Hunde. Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeutet unter Umständen quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. • Das unbefugte Betreten von Feld- und Wiesengrundstücken stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetz dar. • Vermeiden Sie, dass öffentliche Grünflä- chen, Straßen und Wege oder gar Spiel- plätze verunreinigt werden. Jeder Tierhal- ter ist verpflichtet die Hinterlassenschaften seiner Tiere, vorzugsweise in Hundekot- beuteln, der Abfallentsorgung zuzuführen (§ 6 Abfallsatzung). Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Niddatal, im April 2024 Der Bürgermeister der Stadt Niddatal als Ordnungsbehörde

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1