Niddataler Nachrichten 2025-02
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 24.01.2025 Niddataler Nachrichten Ausgabe 2/2025 Jahrgang 7 d as b ÜrgerbÜro informiert : Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Abfallbehälter für die Leerung durch das Müllentsorgungsunternehmens rechtzeitig bereitzustellen sind. Gemäß § 17 Abs. 3 der Abfallsatzung der Stadt Niddatal sind die Abfallbehälter am Abhol- termin bis spätestens 06.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Geh- weges aufzustellen. Am Vortag darf die Bereit- stellung ab 19.00 Uhr erfolgen. Eine Nachleerung ist nicht möglich. Aus gegebenem Anlass werden die Hundehalte- rinnen und Hundehalter auf einige geltende Be- stimmungen hingewiesen: • Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Ge- sundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 1 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – Hun- deVO vom 22.01 2003 in der derzeit gültigen Fassung). • Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums einen Hund führt oder laufen lässt, hat die- sem ein Halsband umzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Te- lefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben (§ 1 Abs. 2 HundeVO). • Darüber hinaus muss das Halsband/Geschirr eines jeden Hundes mit der vom Steueramt ausgegebenen gültigen Hundemarke sichtbar versehen sein (§ 11 Hundesteuersatzung). • Lassen Sie Ihren Hund in Feld- und Waldge- markungen bitte nur von der Leine, wenn er zuverlässig gehorcht. Vermeiden Sie, dass wildlebende Tiere in der überwiegend aus- geräumten Feldflur unnötig gestört und aus ihren Rückzugsgebieten vertrieben werden. • Bitte bleiben Sie mit Ihren Tieren auf den We- gen. Wiesen und Felder, die zur Bestellung vorbereitet oder frisch eingesät sind, werden sonst zertrampelt und Pflanzen haben da- durch keine Möglichkeit heranzuwachsen. h unde in f eld und f lur • Bitte achten Sie auf mitgenommenes Hun- despielzeug wie Stöcke, Bälle und sonstige Gegenstände. Wird es in den Feldern und Wiesen liegen gelassen, gelangt es auf diese Weise ins Futter oder in landwirtschaftliche Maschinen und kann erhebliche Schäden verursachen. • Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flä- chen, auf denen hochwertige Nahrungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflä- chen für Hunde. • Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeutet unter Umständen quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. • Das unbefugte Betreten von Feld- und Wie- sengrundstücken stellt zudem eine Ord- nungswidrigkeit nach dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetz dar. • Hundekot auf öffentlichen Grünflächen, Stra- ßen und Wegen oder gar Spielplätzen ist zu vermeiden oder zu entsorgen. Jeder Tierhalter ist verpflichtet die Hinterlassenschaften seiner Tiere, vorzugsweise in Hundekotbeuteln, der Abfallentsorgung zuzuführen. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Stadt Niddatal -Ordnungsamt- a BFallaBhOlUNG Fr., 24. Januar 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 30. Januar 2025 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 31. Januar 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 03. Februar 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 04. Februar 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Di., 04. Februar 2025 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 05. Februar 2025 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt N eBeN der V erteilUNG ZUSÄtZliche a USlaGeStelleN der N iddataler N achrichteN Assenheim Edeka Markt Rewe Markt Tierarztpraxis Tascher Pizzeria Roma Reisebüro AS Freizeitreisen Metzgerei Craß Stadtverwaltung Apotheke Assenheim Gemeinschaftspraxis Dr. Gundermann & Dr. Bernbeck Bönstadt Metzgerei Craß Handgemacht Deko & Wein Ilbenstadt Metzgerei Mahl Hof-Pizzeria Lentini Gelis Ecklädchen Hausarztpraxis Dr. Keimling Kaichen Tanjas Hair-Design Forst- und Gartengeräte Schmidberger Bürgerhaus Automatenladen Schulze a BFallKaleNder 2025 Der Abfallkalender für 2025 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt. b ekanntgabe der t onnentauschtermine Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) hat die regulären Termine für den Tonnentausch veröffentlicht. Der Service umfasst den Aus- tausch defekter Tonnen, die Bereitstellung neuer Behälter sowie die Abholung nicht mehr benötigter Tonnen. Die Termine sind: • 28. Februar 2025 • 21. März 2025 • 11. April 2025 Wichtig: Der Tausch der 80-Liter-Restmüll- tonnen wird individuell vom AWB koordiniert und separat mitgeteilt. Bei Fragen steht der AWB gerne zur Verfügung.
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