Niddataler Nachrichten 2025-13

Ausgabe 13/2025 Niddataler Nachrichten Die Stadt Niddatal sucht zum 01. September 2025 eine stellvertretende Ortsgerichts- vorsteherin/ einen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Niddatal (w/m/d). Für den Ortsgerichtsbezirk Niddatal ist die stellvertretende Leitung des Ortsgerichtes neu zu besetzen. Was sind überhaupt Ortsgerichte? Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur im Bundesland Hessen gibt. Entgegen dem Namen, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, werden durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und durch das zuständige Amtsgericht ernannt. Zu den wesentlichsten Aufgaben gehören: Die Vertretung des Ortsgerichtsvorstehers im Urlaubs- und Krankheitsfall bei: • Anfertigungen von Ortsgerichtlichen Schätzungen • Anfertigungen von öffentlichen Beglaubigungen für Unterschriften und Abschriften • Erstellung von Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht Friedberg, Nachlassgericht • Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse • Durchführung von Nachlasssicherungen Persönliche Voraussetzungen: • Sie sollten zeitlich flexibel und nach Möglichkeit mobil sein. • Sie genießen allgemeines Vertrauen • Sie verfügen über Lebenserfahrung • Sie sind unbescholtener Bürger oder Bürgerin der Stadt Niddatal • Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Niddatal • Sie üben geschäftsmäßig keine Rechtsangelegenheiten als Rechtsanwältin/ Rechts- anwalt oder Notarin/Notar aus • Sie sind keine Richterin oder Richter in Tätigkeit Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen die Voraussetzungen zur Berufung in das Beam- tenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Dauer der Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt. Interessierte Bürgerinnen oder Bürger werden gebeten Ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail, spätestens bis zum 31.07.2025 beim Magistrat der Stadt Niddatal z. Hd. Herrn Bürgermeister Hahn Im Kloster 6 61194 Niddatal oder per mail unter bewerbung@niddatal.de einzureichen. Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal sucht zum 01. September 2025 eine Ortsgerichtsschöffin/ einen Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Niddatal (w/m/d). Für den Ortsgerichtsbezirk Niddatal ist eine Ortsgerichtsschöffin/ ein Ortsgerichts- schöffe des Ortsgerichtes neu zu beset- zen. Was sind überhaupt Ortsgerichte? Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur im Bundes- land Hessen gibt. Entgegen dem Namen, wird in den Ortsgerichten kein Recht ge- sprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Orts- gerichte leisten für Bürgerinnen und Bür- gern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, werden durch die Stadtverordnetenversammlung vorge- schlagen und durch das zuständige Amts- gericht ernannt. Persönliche Voraussetzungen: • Sie sollten zeitlich flexibel und nach Möglichkeit mobil sein. • Sie genießen allgemeines Vertrauen • Sie verfügen über Lebenserfahrung • Sie sind unbescholtener Bürger oder Bürgerin der Stadt Niddatal • Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Nid- datal • Sie üben geschäftsmäßig keine Rechts- angelegenheiten als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt oder Notarin/Notar aus • Sie sind keine Richterin oder Richter in Tätigkeit Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter er- füllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Dauer der Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt. Interessierte Bürgerinnen oder Bürger werden gebeten Ihre Bewerbung schrift- lich oder per E-Mail, spätestens bis zum 31.07.2025 beim Magistrat der Stadt Niddatal z. Hd. Herrn Bürgermeister Hahn Im Kloster 6 61194 Niddatal oder per mail unter bewerbung@niddatal. de einzureichen. Stadt Niddatal Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal · Telefon: 06034 9124-0 · info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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