Niddataler Nachrichten 2025-13
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 04.07.2025 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 13/2025 Jahrgang 7 A BFALLABHOLUNG Mo., 7. Juli 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 8. Juli 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 10. Juli 2025 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Fr., 11. Juli 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 14. Juli 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 15. Juli 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 17. Juli 2025 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 18. Juli 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadt Niddatal hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszent- rum mit Bauhof“ gefasst und am 10.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Planziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Auswei- sung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Zulässig sind ein Feuerwehrstützpunkt, eine Rettungswache und Bauhof für die Stadt Niddatal. Die Fläche befindet sich nördlich von Ilben- stadt an der Landesstraße L3187 Richtung Assenheim und umfasst rd. 1,82 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans entspricht der unten abgebildeten Kar- te. (Anlage 1) Der Vorentwurf des Bebauungsplans ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit von Montag, dem 14.07.2025 bis einschl. Freitag, dem 22.08.2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Nid- datal unter www.niddatal.de und unter www. plan-es.com, Button „Beteiligungsverfah- ren“ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung. hessen.de ) eingestellt und veröffentlicht. B auleitPlaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil i lBeNstadt Bebauungsplan I16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwal- tung Niddatal, Im Kloster 6, Niddatal-Ilben- stadt, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.01, wäh- rend der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung (Termin- vereinbarung unter Tel. 0 60 34/91 24-321). Ergänzend wird angeboten, die Planunterla- gen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planun- gen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht wer- den. Gerne können diese auch an folgen- de E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@ plan-es.com gesendet werden. Die Stellung- nahmen werden nur im Rahmen der Öffent- lichkeitsbeteiligung und Abwägung inner- halb des Planverfahrens verwendet. Bauleitplanung der Stadt Niddatal Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Auf- stellung des Bauleitplanes sowie des Um- weltberichtes mit integriertem landschafts- pflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren ein- gesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine weitgehend abschließende Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister Die Stadtverwaltung Niddatal ist umgezogen! Neue Adresse: Im Kloster 6, 61194 Niddatal-Ilbenstadt
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