Niddataler Nachrichten 2025-13

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 04.07.2025 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 13/2025 Jahrgang 7 A BFALLABHOLUNG Mo., 7. Juli 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 8. Juli 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 10. Juli 2025 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Fr., 11. Juli 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 14. Juli 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 15. Juli 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 17. Juli 2025 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 18. Juli 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadt Niddatal hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszent- rum mit Bauhof“ gefasst und am 10.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Planziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Auswei- sung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Zulässig sind ein Feuerwehrstützpunkt, eine Rettungswache und Bauhof für die Stadt Niddatal. Die Fläche befindet sich nördlich von Ilben- stadt an der Landesstraße L3187 Richtung Assenheim und umfasst rd. 1,82 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans entspricht der unten abgebildeten Kar- te. (Anlage 1) Der Vorentwurf des Bebauungsplans ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit von Montag, dem 14.07.2025 bis einschl. Freitag, dem 22.08.2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Nid- datal unter www.niddatal.de und unter www. plan-es.com, Button „Beteiligungsverfah- ren“ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung. hessen.de ) eingestellt und veröffentlicht. B auleitPlaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil i lBeNstadt Bebauungsplan I16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwal- tung Niddatal, Im Kloster 6, Niddatal-Ilben- stadt, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.01, wäh- rend der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung (Termin- vereinbarung unter Tel. 0 60 34/91 24-321). Ergänzend wird angeboten, die Planunterla- gen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planun- gen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht wer- den. Gerne können diese auch an folgen- de E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@ plan-es.com gesendet werden. Die Stellung- nahmen werden nur im Rahmen der Öffent- lichkeitsbeteiligung und Abwägung inner- halb des Planverfahrens verwendet. Bauleitplanung der Stadt Niddatal Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Auf- stellung des Bauleitplanes sowie des Um- weltberichtes mit integriertem landschafts- pflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren ein- gesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine weitgehend abschließende Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister Die Stadtverwaltung Niddatal ist umgezogen!  Neue Adresse: Im Kloster 6, 61194 Niddatal-Ilbenstadt

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