Niddataler Nachrichten 2025-14

Ausgabe 14/2025 Niddataler Nachrichten Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert am 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und §§ 1- 6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff. des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.04.2025 (BGBl. 2025 Nr.107) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal in ihrer Sitzung am 02.07.2025 die nachfolgende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 3 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (3) Die monatliche Betreuungsgebühr beträgt für jedes Kind einer Familie oder alleinerziehenden Person für die Betreuungsart Auf die monatliche Betreuungskosten wird ab dem 01.08.2025 ein Nachlass in Höhe von 213,56 Euro und ab 01.08.2025 ein Nachlass in Höhe von 224,24 Euro gewährt. Artikel 2 § 2 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (4) Für Zukaufszeiten wird eine zusätzliche Betreuungsgebühr erhoben. Diese beträgt zur Überbrückung der Mittagszeit (jeweils zuzüglich Verpflegungsentgelt) Ziffer 1: ab 01.08.2025 von 1,5 Stunden 16,44 Euro von 2,5 Stunden 27,40 Euro von 4,0 Stunden 43,84 Euro Artikel 3 § 9 erhält nachfolgende Neufassung: § 9 In-Kraft-Treten Die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal tritt am 01.08.2025 in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtver- ordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Niddatal, den 03.07.2025 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister 8. Ä nderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] a) Kindergartenbetreuung Ab 01.08.2025 Ab 01.08.2026 Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 213,56 (zu zahlende Gebühr 0,00 ) 224,24 (zu zahlende Gebühr 0,00 ) Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 286,07 (zu zahlende Gebühr 72,50 ) 300,37 (zu zahlende Gebühr 76,13 ) Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 339,70 (zu zahlende Gebühr 126,14 ) 356,69 (zu zahlende Gebühr 132,45 ) wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] b) Kleinkindbetreuung Ab 01.08.2025 Ab 01.08.2026 Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 321,82 337,91 Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 429,10 450,56 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 509,55 535,03 wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] a) Kindergartenbetreuung Ab 01.08.2025 Ab 01.08.2026 Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 213,56 (zu zahlende Gebühr 0,00 ) 224,24 (zu zahlende Gebühr 0,00 ) Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 286,07 (zu zahlende Gebühr 72,50 ) 300,37 (zu zahlende Gebühr 76,13 ) Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 339,70 (zu zahlende Gebühr 126,14 ) 356,69 (zu zahlende Gebühr 132,45 ) wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] b) Kleinkindbetreuung Ab 01.08.2025 Ab 01.08.2026 Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 321,82 337,91 Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 429,10 450,56 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 509,55 535,03 Ziffer 2: ab 01.08.2026 von 1,5 Stunden 17,26 Euro von 2,5 Stunden 28,77 Euro von 4,0 Stunden 46,03 Euro

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