Niddataler Nachrichten 2025-14

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 18.07.2025 Niddataler Nachrichten N d a Ausgabe 14/2025 Jahrgang 7 Aufgrund des § 5 sowie der §§ 15 ff. des Ei- genbetriebsgesetzes (EigBGes) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal am 02.07.2025 fol- genden Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2025 herbeigeführt: Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt mit: 1. Erfolgsplan Erträge 2.625.691,00 Euro Aufwendungen 2.555.749,13 Euro im Vermögensplan Einnahmen 2.150.264,40 Euro Ausgaben 2.150.264,40 Euro 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finan- zierung von Ausgaben nach dem Vermögen- splan erforderlich sind, wird festgesetzt auf 1.526.092,40 Euro. Der Magistrat wird ermächtigt, allein über die Aufnahme der Kredite zu entscheiden. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000,00 Euro. 4. Die Stadtwerke Niddatal haben keinen eige- nen Stellenplan. 61194 Niddatal, 03.07.2025 gez. Hahn Vorsitzender der Betriebskommission Der vorstehende Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmi- gung hinsichtlich der Kreditfestsetzung ist erteilt worden. Sie hat folgenden Wortlaut: Friedberg, den 10.07.2025 G e n e h m i g u n g Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 02.07.2025 beschlossene Wirtschaftsplan des Ei- genbetriebes „Stadtwerke Niddatal“ für das Wirt- schaftsjahr 2025 ist hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 115 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 f eststellungsVermerK der s tadtwerKe n iddatal für das Wirtschaftsjahr 2025 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die im Wirtschaftsjahr 2025 zur Verfügung stehen- den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von insgesamt 1.526.092,40 Euro (i. W.: Eine Million fünfhundertsechsundzwan- zigtausendzweiundneunzig Euro und vierzig Cent) erteilt. 2. Aufgrund des § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom- men werden dürfen, bis zu einem Höchstbe- trag in Höhe von 500.000 Euro (i. W.: fünfhunderttausend Euro) erteilt. Im Auftrag gez. Linhart Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2025 inklusive Genehmi- gungsvermerk des Landrats des Wetteraukreises liegt in der Zeit vom 21. Juli 2025 bis 01. August 2025 in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Zimmer 2.11, 61194 Niddatal, Stadtteil Assen- heim, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten Verwaltung: Mo. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Di. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fr. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Wirtschaftsplan und der Genehmigungs- vermerk können nach Vereinbarung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 100). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse info@niddatal.de möglich. Niddatal, 14.07.2025 Stadtwerke Niddatal gez. Herdt, Betriebsleiter

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