Niddataler Nachrichten 2025-15

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 01.08.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 15/2025 Jahrgang 7 Mit einem neuen Memoriam-Garten erwei- tert die Stadt Niddatal das Bestattungsan- gebot auf dem Friedhof in Assenheim. In Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, der Friedhofsgärtnerei Bleckwehl sowie dem Steinmetzbetrieb Müller & Sohn ist eine gärt- nerbetreute Grabanlage entstanden, die An- gehörigen einen gepflegten, würdevollen Ort der Erinnerung bietet – und das dauerhaft ohne eigenen Pflegeaufwand. Das Angebot umfasst sämtliche Leis- tungen rund um Grabgestaltung und -pflege sowie ein individuell gestaltetes Grabmal – ein Komplettkonzept, das Trau- N eue gÄrtNerBetreute g raBaNLage iN N iddataL -a sseNheim Einladung zur Eröffnung ernden Entlastung und Sicherheit gibt. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich im Rahmen einer feierlichen Eröffnung selbst ein Bild von der neuen Anlage zu ma- chen: Donnerstag, 28. August 2025, um 10 Uhr Friedhof Niddatal-Assenheim Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Partner stehen vor Ort für Fragen zur Verfü- gung. Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hes- sen-Thüringen GmbH freut sich auf zahl- reiche Gäste und einen informativen Aus- tausch. V oLLsPerruNg Gewerbegebiet Ilbenstadt „An der Steinkaute“ Im Gewerbegebiet in Ilbenstadt beginnen die Arbeiten für den Endausbau der Gemein- destraße „Am Steinacker“. Dafür wird die Straße vom 04.08.2025 bis voraus- sichtlich zum 17.10.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die B 45 und L 3351. Die Marie-Curie-Straße sowie Verbrauchermarkt, Tankstelle und Waschanlage bleiben erreichbar. Stadt Niddatal Straßenverkehrsbehörde d ie s trasseNVer - kehrsBehÖrde iNFormiert : Verkehrssicherheit in allgemeinen Wohnge- bieten Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, gilt in allen all- gemeinen Wohngebieten der Stadt Niddatal und jenseits der Durchgangsstraßen eine zu- lässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, angeordnet mit der Beschilderung Tempo 30-Zone. Darüber hinaus gibt es verkehrsberuhigte Bereiche, die nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen. Die Beschilderung für die Geschwindigkeits- beschränkungen und die Aufhebung erfolgt nur bei der Einfahrt in und bei der Ausfahrt aus den betreffenden Bereichen. In den genannten Wohngebieten findet fast ausschließlich Anliegerverkehr statt. Jeder Anwohner/jede Anwohnerin kann mit seinem eigenen Fahrverhalten erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Ebenso ver- hält es sich bei jedem Elternteil, wenn Schu- le oder Kindertageseinrichtung das Ziel der Autofahrt sind. Mit dem Schulbeginn nach den Sommerferi- en sind auch wieder viele Verkehrsanfänger unterwegs, die der besonderen Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme der übrigen Verkehrsteilnehmer bedürfen.

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