Niddataler Nachrichten 2025-16

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 15.08.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 16/2025 Jahrgang 7 N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 29. August 2025. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Am Donnerstag, 11. September 2025, lädt die Stadt Niddatal ihre Seniorinnen und Se- nioren zu einem unvergesslichen Ausflug ein. Höhepunkt des Tages ist eine maleri- sche Schifffahrt auf der Mosel. Alle angemeldeten Teilnehmenden werden gebeten, pünktlich an den jeweiligen Halte- stellen zu erscheinen. Die Busse starten um 07:30 Uhr an folgenden Orten: • Assenheim, Stadtbücherei • Bönstadt, Ortsmitte (Richtung Assenheim) s eNioreNausflug Nach c ochem Abfahrt um 07:30 Uhr • Ilbenstadt, Friedberger Straße (Richtung Wöllstadt) • Kaichen, Kirche Ziel ist Treis-Karden, wo die Grup- pe an Bord der „River Dream“ geht. Von dort aus führt die Fahrt entlang der Mosel bis nach Co- chem. Die Rückkehr nach Niddatal ist gegen 19:30 Uhr vorgesehen. Der Ausflug bietet nicht nur reiz- volle Ausblicke auf eine der schönsten Flusslandschaften Deutschlands, sondern auch die Gelegenheit, in geselliger Runde miteinander ins Gespräch zu kom- men und neue Kontakte zu knüpfen. d as o rdNuNgsamt iNformiert : Verpflichtung zum Rückschnitt von Über- wuchs und zur Straßenreinigung Grundstückseigentümer tragen die Verant- wortung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedach- ten Verkehrsraum und Wege entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen können. Daher ist der Bewuchs (z.B. Hecken) auf Straßen und Wege immer bis auf die Grund- stücksgrenze zurückzuschneiden. Für Bäu- me gilt über einem Gehweg ein Lichtraum von 2,50 m, über der Straße von 4,50 m. Überprüfen Sie den Bewuchs an Ihrem Grundstück regelmäßig und schneiden Sie Überwuchs genauso regelmäßig zurück, so dass ganzjährig eine gefahrlose und unein- geschränkte Nutzung von Straßen, Gehwe- gen, Wirtschaftswegen und Zuwegungen zu Gartengrundstücken gewährleistet ist. Eine weitere Verpflichtung für Grundstücks- eigentümer oder andere Verfügungsberech- tigte besteht nach der in Niddatal geltenden Satzung zur wöchentlichen Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Straßen- abschnitte. Die Reinigungsverpflichtung er- streckt sich u. a. auf Gehwege, Fahrbahnen (einschließlich Radwege und Standspuren), Parkflächen, Straßenrinnen und Einflussöff- nungen der Straßenkanäle. Ist augenscheinlich, dass ein Straßenab- schnitt über einen längeren Zeitraum nicht gereinigt wurde, kann die Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 1000 Euro geahndet werden. m itteiluNg der s tadtwerKe Wegen notwendiger Arbeiten an der Ver- sorgungsleitung ist die Wasserversorgung im Stadtteil Bönstadt am Freitag, 22. Au- gust 2025, in der Zeit von 03:00 bis 06:00 Uhr eingeschränkt. Wir bitten um Verständnis. In Vertretung Müller Stellv. Betriebsleiter d as o rdNuNgsamt iNformiert : Verhinderung von Rattenpopulation und Schädlingsbekämpfungsverordnung zu veranlassen. Das gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke in der Ortslage (auch Gartengrundstücke). Eine Verpflichtung zur Schädlingsbekämp- fung besteht auch, wenn die Stadt auf ande- re Weise Kenntnis von einem Rattenbefall er- langt und deshalb die Bekämpfung anordnet. Die Bekämpfung selbst darf nur von Fach- kräften mit Sachkundenachweis und mit zu- gelassenen Mitteln und Verfahren durchge- führt werden. Um große Rattenpopulationen zu verhin- dern, gilt es zu allererst das Nahrungsange- bot für die Allesfresser zu reduzieren. Abfälle (Lebensmittel, die achtlos wegge- worfen werden) Komposthaufen und un- verschlossene Komposter in Höfen oder Gärten, offene Müll- und Biotonnen und Le- bensmittelreste in der Kanalisation locken an vielen Stellen Ratten an. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, den Ratten das Nahrungsangebot zu entziehen! Speisereste gehören nicht in Toiletten oder Waschbecken oder auf den Komposthaufen, sondern sind ausschließlich in der Biotonne zu entsorgen. Alle Müllbehältnisse sollten stets geschlossen gehalten und regelmäßig geleert werden. Tierfutter (z.B. Vogel- und Hühnerfutter) soll- te so gelagert und eingesetzt werden, dass die Ratten sich nicht bedienen können. Wichtig für die Verhinderung der Ausbrei- tung ist außerdem, die Nistmöglichkeiten einzuschränken. Insbesondere sollten Höfe, Keller und Lagerräume übersichtlich gestal- tet sein. In der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes Hessens ist geregelt, wie bei ei- nem Rattenbefall vorzugehen ist: Der Pflichtige, das ist der Eigentümer eines Grundstücks, hat das Rattenvorkommen der zuständigen Stelle (Ordnungsamt der Stadt Niddatal) unverzüglich anzuzeigen und die Bekämpfung der Ratten auf eigene Kosten Bildquelle: Tama66/Pixabay

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