Niddataler Nachrichten 2025-17
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 29.08.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 17/2025 Jahrgang 7 Am Donnerstag, 11. September 2025, lädt die Stadt Niddatal ihre Seniorinnen und Se- nioren zu einem unvergesslichen Ausflug ein. Höhepunkt des Tages ist eine maleri- sche Schifffahrt auf der Mosel. Alle angemeldeten Teilnehmenden werden gebeten, pünktlich an den jeweiligen Halte- stellen zu erscheinen. Die Busse starten um 07:30 Uhr an folgenden Orten: • Assenheim, Stadtbücherei • Bönstadt, Ortsmitte (Richtung Assenheim) • Ilbenstadt, Friedberger Straße (Richtung s eNioreNausflug Nach c ochem Abfahrt um 07:30 Uhr Wöllstadt) • Kaichen, Kirche Ziel ist Treis-Karden, wo die Grup- pe an Bord der „River Dream“ geht. Von dort aus führt die Fahrt entlang der Mosel bis nach Co- chem. Die Rückkehr nach Niddatal ist gegen 19:30 Uhr vorgesehen. Der Ausflug bietet nicht nur reiz- volle Ausblicke auf eine der schönsten Flusslandschaften Deutschlands, sondern auch die Gelegenheit, in geselliger Runde miteinander ins Gespräch zu kom- men und neue Kontakte zu knüpfen. Bildquelle: Tama66/Pixabay Bekanntmachung des Aufstellungsbe- schlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu ent- nehmen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Sinne einer Maßnahme der In- nenentwicklung die Umwandlung einer im rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus- gewiesenen Verkehrsfläche (Parkplatz) in ein Wohnbaugrundstück. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet. Ferner erfolgt die Anpassung der bisherigen Versorgungsfläche (Trafostation) an den tat- sächlichen Bestand. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der ge- nannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 B auleitPlaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil B ÖNstadt Bebauungsplan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, ab- gesehen wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, ein- schließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom 08.09.2025 - einschl. 10.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Leben in Niddatal, Bauen und Wohnen/ Be- bauungspläne im Verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentli- chungsfrist in der Stadt- verwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwal- tung, Zimmer 1.01, 61194 Niddatal. Die Einsichtnah- me ist während der übli- chen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich. Während der genannten Dauer der Veröffentli- chungsfrist können Stel- lungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab hingewiesen, dass Stellungnahmen elektro- nisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an mario.mueller@niddatal.de) . Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schrift- lich, in Textform oder mündlich zur Nieder- schrift, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungs- büro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister
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