Niddataler Nachrichten 2025-19
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 26.09.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 19/2025 Jahrgang 7 Die hessische Landesregierung hat durch Rechtsverordnung vom 23. Mai 2025 den Wahl- tag für die Hessische Kommunalwahl 2026 (Kreistags- und Stadtverordnetenwahl) auf Sonn- tag, den 15. März 2026, festgelegt. Um Syner- gieeffekte aus dieser Wahl zu nutzen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda- tal in ihrer öffentlichen Sitzung am 2. Juli 2025 entschieden, die ebenfalls in 2026 anstehen- de Bürgermeister-Hauptwahl am gleichen Tag durchzuführen. Eine gegebenenfalls notwendig werdende Bürgermeister-Stichwahl wird 14 Tage nach der Hauptwahl und somit am Sonntag, den 29. März 2026, stattfinden. Die Wahlleitung der Stadt Niddatal möchte früh- zeitig alle Wählerinnen und Wähler über die an- stehenden 3 Wahlen informieren und hierzu be- reits einige Eckdaten bekanntgeben: • Die allgemeine Kommunalwahl am 15. März 2026 umfasst zum einen die Wahl zur Stadt- verordnetenversammlung der Stadt Niddatal (insgesamt 31 Stimmen, mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens) und zum anderen die Wahl zum Kreistag (insgesamt 81 Stimmen, mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens). Die Bürgermeisterdirektwahl umfasst sowohl für die Hauptwahl am 15. März 2026 als auch für eine gegebenenfalls notwendig werden- de Stichwahl am 29. März 2026 insgesamt 1 Stimme. • Im Oktober 2025 wird ein allgemeiner Aufruf in den Niddataler Nachrichten zur Registrierung von Wahlhelfern erfolgen. • Im November 2025 erfolgt die verbindliche Berufung aller Wahlhelfer für die Wahlsonnta- ge sowie die Auszählung aller kumulierten und panaschierten Stimmzettel. Die Auszählung dieser Stimmzettel erfolgt öffentlich im Zeit- raum von Montag, den 16. März 2026 bis vor- aussichtlich Mittwoch, den 19. März 2026. • Die Amtliche Bekanntmachung aller einge- reichten Wahlvorschläge für die Stadtverord- netenversammlung und die Bürgermeister- wahl erfolgt bis spätestens 26. Januar 2026. Wie in den Jahren zuvor wird es hierzu in einer Ausgabe der Niddataler Nachrichten einen Musterstimmzettel für die Wahl zur Stadtver- ordnetenversammlung geben. Alle Stimmzettel können selbstverständlich nach der Zulassung durch den Wahlausschuss zusätzlich über die Homepage der Stadt Nid- datal jederzeit eingesehen werden. • Für alle Wahlen besteht selbstverständlich, soweit die Wahlberechtigung gegeben ist, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen. Die Beantragung kann schrift- lich als auch online über die Homepage der Stadt Niddatal ab ca. Anfang Februar 2026 erfolgen. • Für alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Stim- men klassisch in den Wahllokalen abgeben möchten, werden im Wahlkreis der Stadt Nid- datal insgesamt 6 Wahllokale eingerichtet. d as W ahLamt iNformiert ! Das für jeden Wähler zutreffende Wahllokal kann aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ent- nommen werden. Hier die eingerichteten Wahllokale, die ebenfalls über die Homepage der Stadt Niddatal eingese- hen werden können: Für Fragen rund um die Wahl steht Ihnen selbst- verständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfü- gung. Niddatal, den 23. September 2025 Ihr Wahlamt der Stadt Niddatal Wahl- bezirk Bezeichnung des Wahlbezirks Bezeichnung und Anschrift des Wahllokales 1 Assenheim I Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal- Assenheim 2 Assenheim II Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal- Assenheim 3 Bönstadt Bürgerhaus Bönstadt, Assenheimer Straße 49, 61194 Niddatal- Bönstadt 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal- Kaichen Für Fragen rund um die Wahl steht Ihnen s lbstverständlich d s Wahlamt der Stadt Niddatal zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfügung. Niddatal, den 23. S ptember 2026 Ihr Wahlamt der Stadt Niddatal Der Stadtverordneter Florian Hoinkis hat mit Schreiben vom 03.09.2025 erklärt, dass er sein Stadtverordnetenmandat in der Stadt Nidda- tal zum 05.09.2025 niederlegt. Der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung ist daher neu zu besetzen. Gemäß § 34 KWG rückt somit vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der noch nicht berufene Be- werber nach. Dies ist Herr Murat Mat Schäfergasse 1 61194 Niddatal Herr Murat Mat hat mir form- und fristgerecht am 18.09.2025 mitgeteilt, dass er das Mandat als Stadtverordneter annimmt. Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öf- fentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahl- berechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Nid- datal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 61194 Niddatal, den 18.09.2025 gez. Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter f eststeLLUNG des a UssCheideNs aUs der s tadtverordNeteNversammLUNG und des Nachrückens in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal
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