Niddataler Nachrichten 2025-20

N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 24. Oktober 2025. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Ausgabe 20/2025 Niddataler Nachrichten W ahl zur S tadtverordnetenversammlung am 15. M ärz 2026 t Niddatal Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen gemäß § 12 Abs. 1 KWG. Weist ein Bewerber gegenüber dem Wahl- leiter bis zum Ablauf der Frist für die Ein- reichung der Wahlvorschläge (Montag, den 05.01.2026) nach, dass für ihn im Meldere- gister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Bekanntmachung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 KWG anstelle seiner Anschrift (Haupt- wohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs ge- nügt nicht. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Nieder- schrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die je- weilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen. Sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Ab- stimmung erfolgt ist, dass jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gele- genheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzu- stellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zustän- dig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 5. Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzei- tig, spätestens am Montag, dem 5. Januar 2026, bis 18.00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal, Besonderer Wahlleiter Andreas Schwenz, Rathaus Niddatal, Im Kloster 6, Zimmer Nr. 2.04, 61194 Niddatal einzureichen. Es wird dringend empfohlen, einen Termin zur Abgabe vorab zu vereinbaren. Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht vorgesehen. Ich empfehle daher, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem Ab- lauf der Einreichungsfrist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahl- vorschläge berühren, noch rechtzeitig beho- ben werden können. Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind beizufügen: • Die schriftliche Erklärung der vorgeschla- genen Bewerber nach einem Vordruck- muster (Zustimmungserklärung, Vordruck KW Nr. 9), dass sie ihrer Aufstellung zu- stimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung eines Vertre- ters nach § 23 KWG bekannt sind. Die Er- klärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Stadt- verordnetenversammlung gehindert sind, sowie eine Verpflichtung der Bewerber, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen. • Eine Bescheinigung des Einwohnermelde- amtes der Stadt Niddatal, dass die vorge- schlagenen Bewerber wählbar sind (Wähl- barkeitsbescheinigung, Vordruck KW Nr. 10). • Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewer- ber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen An- gaben und Versicherungen an Eides statt (Vordruck KW Nr. 11), • die erforderliche Zahl von Unterstützungs- unterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschrif- ten benötigt (vgl. hierzu obige Ziffer 3). Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen wer- den, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Der Wahlausschuss der Stadt Niddatal be- schließt spätestens am 58. Tag vor der Wahl (16. Januar 2026) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahl- vorschläge. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Alle für die Einreichung der Wahlvorschlä- ge erforderlichen amtlichen Wahlformulare sind kostenlos bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal erhältlich. Mit Ausnahme des Form- blattes für Unterstützungsunterschriften (Vordruck KW Nr. 7) sind diese auch im Inter- net unter der Adresse „https://www.wahlen . hessen.de “ (Rubrik „Kommunen/Kommu- nalwahlen/Vordrucke für Parteien und Wähl- ergruppen“) für jedermann kostenlos und frei verfügbar. 6. Maßgebliche Einwohnerzahl Die nach § 148 HGO für die Stadtverord- netenwahl maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Niddatal beträgt 9.913 (Stand 30.09.2024; Veröffentlichung des Hessi- schen Statistischen Landesamtes). In Nid- datal sind nach § 38 HGO demzufolge 31 Stadtverordnete zu wählen. Niddatal, den 06.10.2025 Die Wahlleitung der Stadt Niddatal Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter N eben der V erteilung zusätzliche A uslagestellen der N iddataler N achrichten Assenheim Edeka Markt Rewe Markt Tierarztpraxis Tascher Pizzeria Roma Reisebüro AS Freizeitreisen Metzgerei Craß Stadtverwaltung Apotheke Assenheim Gemeinschaftspraxis Dr. Gundermann & Dr. Bernbeck Bönstadt Metzgerei Craß Bürgerhaus Handgemacht Deko & Wein Ilbenstadt Metzgerei Mahl Hof-Pizzeria Lentini Gelis Ecklädchen Hausarztpraxis Dr. Keimling Kaichen Tanjas Hair-Design Forst- und Gartengeräte Schmidberger Automatenladen Schulze A bfallabholung Mo., 13. Oktober 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 14. Oktober 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Di., 14. Oktober 2025 - Grünabfall in allen Stadtteilen Di., 14. Oktober 2025 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 15. Oktober 2025 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Der Abfallkalender für 2025 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt.

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