Niddataler Nachrichten 2025-20

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 10.10.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 20/2025 Jahrgang 7 Am Sonntag, den 15. März 2026, findet in Hes- sen die Allgemeine Kommunalwahl (Wahl zum Kreistag und zur Stadtverordnetenversammlung) sowie die Bürgermeister-Hauptwahl statt. Eine gegebenenfalls notwendig werdende Bürger- meister-Stichwahl wird 14 Tage nach der Haupt- wahl, und somit am Sonntag, den 29. März 2026, stattfinden. Neben Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt- verwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahlen weitere Wahlhel- ferinnen und Wahlhelfer an den Wahlsonntagen gesucht. Persönliche Voraussetzung Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie: • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger sein, • das 18. Lebensjahr vollendet haben, • seit mindestens 6 Wochen vor der Wahl eine (Haupt-) Wohnung im Stadtgebiet Niddatal in- nehaben oder sich sonst gewöhnlich dort auf- halten und • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Aufgaben im Wahlvorstand • Begleitung der ordnungsgemäßen Durchfüh- rung der Wahlhandlung in den Wahllokalen, • Überprüfung der Wahlberechtigung, • Aushändigung der Stimmzettel, • Ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse • Erstellung einer Wahlniederschrift Zeitlicher Aufwand Die Stimmabgabe in den 6 Wahllokalen der Stadt Niddatal ist amWahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der jeweilige Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vor- bereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In der Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale W ahlhelferinnen und W ahlhelfer gesucht ! mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu be- setzen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahl- vorstand wieder vollzählig sein. Entschädigung Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin/ je- den Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwandsent- schädigung in Höhe von 50 Euro. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter: Stadtverwaltung Niddatal -Wahlamt- Im Kloster 6 61194 Niddatal Telefon-Nr.: 06034/ 91 24- 240 E-Mail: wahl@niddatal.de B ekanntgaBe des W ahltages und des t ages der s tichWahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Niddatal (Hessen) Rathaus Niddatal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, 2.Die Wahl findet nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal vom 02.07.2025 am Sonntag, den 15.03.2026, und eine evtl. Stichwahl am Sonntag, den 29.03.2026, statt. 3.Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeister- wahl auf. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvor- schlägen, die den gesetzlichen Erforder- nissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 KWG entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes (GG), von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzel- bewerbern eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewer- berin oder einen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterschei- den. Fortsetzung auf Seite 2 3.Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 10.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 25). Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bür- germeister sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Aus- schluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 HGO entsprechend. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erforder- nisse nachfolgend unter Ziffer. 3 nochmals hingewiesen wird. Eine gesonderte Be- werbung ist wahlrechtlich weder erforder- lich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zur Stelle kön- nen bei nachfolgender Adresse erfragt werden: Wahlleitung der Stadt Niddatal Besonderer Wahlleiter Herr Andreas Schwenz Zimmer Nr.: 2.04, Telefonnummer: 06034/ 9124-240, E-Mail-Adresse: wahl@niddatal.de 1. In der Stadt Niddatal mit 9.861 Einwohner ist die hauptamtliche Stelle der Bürger- meisterin oder des Bürgermeisters ab dem 01.07.2026 im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kom- munalbesoldungsverordnung nach Besol- dungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 6 der Verordnung über die Besol- dung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahl- beamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für die Bürgermeisterwahl gelten die fol- genden gesetzlichen Bestimmungen: 1.Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24). 2.Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24).

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