Niddataler Nachrichten 2025-22
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 07.11.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 22/2025 Jahrgang 7 B ekanntgaBe des W ahltages und des t ages der s tichWahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Niddatal (Hessen) Zusätzliche Informationen zur Stelle können bei nachfolgender Adresse erfragt werden: Wahlleitung der Stadt Niddatal Besonderer Wahlleiter Herr Andreas Schwenz Zimmer Nr.: 2.04, Telefonnummer: 06034/ 9124-240, E-Mail-Adresse: wahl@niddatal.de Rathaus Niddatal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, 2. Die Wahl findet nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal vom 02.07.2025 am Sonntag, den 15.03.2026, und eine evtl. Stichwahl am Sonn- tag, den 29.03.2026, statt. 3. Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahl- vorschlägen für die Bürgermeisterwahl auf. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlä- gen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 KWG entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne Fortsetzung auf Seite 2 2. Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24). 3. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fas- sung vom 26.03.2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 25). Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürger- meister sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ausschluss von der Wählbar- keit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 HGO entspre- chend. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nach- folgend unter Ziffer. 3 nochmals hingewiesen wird. Eine gesonderte Bewerbung ist wahl- rechtlich weder erforderlich noch ausreichend. 1. In der Stadt Niddatal mit 9.861 Einwohner ist die hauptamtliche Stelle der Bürger- meisterin oder des Bürgermeisters ab dem 01.07.2026 im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kom- munalbesoldungsverordnung nach Besol- dungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 6 der Verordnung über die Besol- dung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahl- beamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für die Bürgermeisterwahl gelten die fol- genden gesetzlichen Bestimmungen: 1.Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24). d as W ahlamt informiert ! Anlässlich der am 15. März 2026 bevorstehen- den Allgemeinen Kommunal- und Bürger- meisterwahl und den damit verbundenen Fris- ten informiert das Wahlamt der Stadt Niddatal alle Parteien, Wählergruppen und Einzelbe- werber frühzeitig über geänderte Sprechzeiten des Wahlamtes und des Bürgerbüros vor und nach Weihnachten sowie den Tagen „zwischen den Jahren“. Die gesamte Stadtverwaltung Niddatal wird ab dem 23. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen sein. In der Stadt Niddatal haben Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, bei der Beantra- gung eines Ausweisdokumentes ein digitales Lichtbild direkt in der Verwaltung aufnehmen zu lassen. Die Aufnahme erfolgt unkompli- ziert an einem Selbstbedienungsterminal, das sich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung be- findet. Das Foto wird umgehend in das An- tragsverfahren integriert, sodass kein eige- d igitale l ichtBilder im B ürgerBüro n iddatal Bürger können jetzt unkompliziert digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente direkt im Bürgerbüro aufnehmen lassen. Hiervon losgelöst wird das Bürgerbüro und die Wahlleitung ausschließlich für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in Wahl- sachen an nachfolgenden Tagen und Zeiten ansprechbar sein: • Dienstag, den 23.12.2025, vor Ort von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr • Montag, den 29.12.2025, telefonische Er- reichbarkeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr (mobil unter 0151/ 24096496) • Dienstag, den 30.12.2025, telefonische Erreichbarkeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr (mobil unter 0151/ 24096496) • Freitag, den 02.01.2026, vor Ort von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr Wir bitten um Beachtung, dass keine wei- teren Dienstleistungen des Bürgerbüros an den obigen Tagen angeboten werden. Eine Terminvereinbarung vorab ist erwünscht. Das aktive Wählen an diesen Tagen ist nicht möglich. Für Fragen rund um Allgemeine Kommunal- und Bürgermeisterwahl steht selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zur Verfügung. nes Passfoto mitgebracht werden muss. Für die Nutzung des Fototerminals wird ein zu- sätzliches Zeitfenster reserviert. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung (telefonisch oder online) mit an, ob ein digitales Lichtbild in der Verwaltung erstellt werden soll. Die Gebühr für die digitale Aufnahme beträgt 6,00 Euro. Es ist zu beachten, dass Fotos von Babys nur möglich sind, wenn diese eigenständig sitzen können. Die Nutzung des Fototerminals ist freiwillig; Bür- ger haben weiterhin die Möglichkeit, ein eigenes digitales Lichtbild in Form eines QR-Codes mit- zubringen. Hinweis: Eine gedruckte Passbildaufnahme kann nicht mehr verwendet werden und ist so- mit nicht mehr zulässig. Diese Neuerung erleichtert den Antragsprozess und spart Zeit.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1