Niddataler Nachrichten 2025-24
Ausgabe 24/2025 Niddataler Nachrichten F örderkreis der G eschwister -S choll -S chule N iddatal e .V. J ahreshauptversammlung am 10. D ezember Der Förderkreis der Geschwis- ter-Scholl-Schule Niddatal lädt seine Mitglie- der zur Jahreshauptversammlung am Mitt- woch, 10. Dezember 2025, um 18.30 Uhr in die Aula der Schule ein. Neben den Jah- resberichten steht eine Satzungsänderung sowie die Wahl eines Vorstandsmitglieds auf dem Programm. Die Tagesordnung umfasst folgende Punk- te: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Kassenwartin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Änderung der Satzung: § 8 Vorstand, 1. Abs. Zusammensetzung und 2. Abs. Be- setzung 7. Wahl einer Beisitzerin, eines Beisitzers 8. Eingegangene Anträge 9. Verschiedenes Der Vorstand hofft auf eine rege Beteiligung, da eine aktive Mitwirkung wesentlicher Be- standteil der Vereinsarbeit ist. Bekanntmachung Aufstellungsbe- schluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 18.05.2021 und ergänzend am 31.03.2025 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes I 14 „Zwischen Bürgerhaus und Zimmetwald – Teilplan Nord“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nach- folgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Ziel des Bebauungsplans ist die Mobilisie- rung von innerörtlichen Flächen zur Schaf- fung von zusätzlichem Wohnraum, um da- mit ein Beitrag zur Innenentwicklung der Stadt Niddatal zu leisten. Insbesondere ent- lang der Hanauer Straße (B 45) sollen Po- tenzialflächen innerhalb der bebauten Orts- lage aktiviert werden. Damit wird der hohen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung ge- tragen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gefördert. Ferner werden vor dem Hintergrund eines städtebaulich sinn- voll abgegrenzten Geltungsbereichs und planungsrechtlicher Sicherung mit partiellen Entwicklungsmöglichkeiten auch die Berei- che des Bürgerhauses, des Sportgeländes und das sich hieran anschließende Schul- grundstück in die Planung aufgenommen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes er- folgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließen- de Bewertung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ein- schließlich zugehöriger Begründung, Um- weltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird in der Zeit vom 12.01.2026 – 13.02.2026 (einschließlich) auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Le- ben in Niddatal / Bauen und Wohnen / Be- bauungspläne im Verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Zim- B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt Bebauungsplan I 14 „Zwischen Bürgerhaus und Zimmetwald – Teilplan Nord“ mer 1.01, 61194 Niddatal. Die Einsichtnah- me ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich. Während der genannten Dauer der Veröf- fentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hinge- wiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an mario.mueller@niddatal.de) . Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 14 „Zwischen Bürgerhaus und Zimmetwald – Teilplan Nord“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungs- büro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister
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