Niddataler Nachrichten 2025-25

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 19.12.2025 Nachrichten Niddataler Ausgabe 25/2025 Jahrgang 7 Ö ffnungSzeiten der S tadtVerWaltung Die gesamte Stadtverwaltung Niddatal und der Bauhof werden ab dem 23. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen sein. Uhr bis 10:00 Uhr • Montag, den 29.12.2025, telefonische Er- reichbarkeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr (mo- bil unter 0151/ 24096496) • Dienstag, den 30.12.2025, telefonische Er- reichbarkeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr (mo- bil unter 0151/ 24096496) • Freitag, den 02.01.2026, vor Ort von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr Wir bitten umBeachtung, dass keine weiteren Dienstleistungen an den obigen Tagen ange- boten werden. Eine Terminvereinbarung vorab ist erwünscht. Das aktive Wählen an diesen Tagen ist nicht möglich. Die Stadtverwaltung ist ab dem 05.01.2026 wie- der wie gewohnt für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. a BleSung der W aSSerzÄhler 2025: d igitaler und e ffizienter Die Stadtwerke Niddatal setzt zur Ermittlung des Wasserverbrauchs auf digitale Lösungen zur vereinfachten Ablesung Im Zeitraum vom 12.12.2025 bis einschließ- lich 04.01.2026 findet die diesjährige Er- mittlung Ihres Wasserverbrauches statt. Seit 2022 nutzen die Stadtwerke Niddatal für die Ablesung der Wasserzähler die Software „WATERLOO“ aus dem Hause SYMVARO. Mit dieser Software ist es möglich, die Ab- lesung des Wasserverbrauchs bis hin zur Bescheiderstellung digital, effizient und feh- lerfrei durchzuführen. In diesen Tagen erhalten Sie deshalb von Waterloo eine E-Mail mit der Aufforderung zur Ablesung oder Sie bekommen den Able- sebrief von den Stadtwerken Niddatal direkt per Post zugeschickt. Mit diesem Schreiben erhalten Sie alle Informationen zur Ablesung. Um Schätzungen Ihres Wasserverbrauches für 2025 und demnach auch für die Festset- zung der Vorausleistung für das Jahr 2026 zu vermeiden, bitten wir Sie, von den zahl- reichen kostenlosen Möglichkeiten der Zäh- lerstandsübermittlung Gebrauch zu machen. Die digitalen Möglichkeiten zur Bekannt- gabe Ihres Wasserzählerstandes sind: • „Zähler Plus“ App • WATERLOO Webseite (Gehen Sie da- für auf „www.zaehlerstand.io “) • QR-Code auf Ihrem Ablesebrief (Scannen Sie dafür den QR-Code auf dem Ablesebrief) • 24h-Hotline “WATER Voice” (Siehe Telefonnummer auf Ihrem Ablese- brief) • Waterloo Chatbot „Splashy“ Selbstverständlich können Sie auch nach wie vor Ihren Ablesebrief händisch ausfüllen und an die Stadtverwaltung Niddatal zurücksenden. Bitte trennen Sie vom Ableseschreiben keine Passagen ab und schicken dieses vollständig an die Stadtverwaltung zu- rück, denn nur so kann eine schnelle und eindeutige Zuordnung der Zählerdaten zum betreffenden Grundstück erfolgen. Wir empfehlen besonders eine der digitalen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Weitere wichtige Informationen rund um das Thema „Wasserzählerablesung“ finden Sie auf unserer Homepage und auf unserer Orts-App. Ihr Team der Stadtwerk Niddatal Bildquelle: delo/Pixabay Für das Abbrennen von Feuerwerk ist Folgen- des zu beachten: Feuerwerkskörper (Raketen, Böller und Knal- ler) der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerk- häusern gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Der Begriff der unmittelbaren Nähe ist abhängig von der Art der verwendeten Feuerwerkskörper. Bei handgeworfenen Knallern reicht ein Sicher- heitsabstand von ca. 25 m zum Fachwerkhaus aus, bei Raketen (Hochfeuerwerk) muss dage- gen ein Mindestabstand von 200 m eingehalten werden. Für das Stadtgebiet Niddatal betrifft dies insbe- sondere die alten Ortskerne in den Stadtteilen, das Seniorenzentrum in Assenheim sowie alle Kirchengebäude. Verstöße gegen das Verbot können mit hohen Geldbußen geahndet werden, zudem können im Schadenfall hohe zivilrechtliche Schadensersatz- forderungen an den Verursacher die Folge sein. Davon unabhängig, achten Sie bitte immer da- rauf, dass die Feuerwerkskörper nur so abge- brannt werden, dass keine Personen zu Schaden kommen können und Gebäude und Fahrzeuge unversehrt bleiben. d aS o rdnungSamt informiert ! S ilVeSterfeuerWerK Bei Sterbefällen wenden Sie sich bitte an die ortsüblichen Bestatter. Im Falle eines Wasser- rohrbruches können Sie den Bauhof unter der Notrufnummer (0162-7696588) erreichen. Hiervon losgelöst wird das Bürgerbüro und die Wahlleitung ausschließlich für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in Wahl- sachen an nachfolgenden Tagen und Zeiten ansprechbar sein: • Dienstag, den 23.12.2025, vor Ort von 8:00

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