Niddataler Nachrichten 2025-25

Ausgabe 25/2025 Niddataler Nachrichten A bfallkalender 2026 Der Abfallkalender für 2026 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt. Ö ffentliche S itzung des W ahlausschusses zur Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 15. März 2026 Am Freitag, den 16. Januar 2026, um 18:00 Uhr findet im Gottfriedssaal im Haus St. Gottfried, 1. Obergeschoss, Im Kloster 6, 61194 Niddatal eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 15. März 2026 statt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Besonderen Wahllei- ter 2. Prüfung und Entscheidung über die Zulas- sung der Wahlvorschläge für die Bürger- meisterwahl am 15. März 2026 3. Prüfung und Entscheidung über die Zulas- sung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 Niddatal, den 27. November 2025 Die Wahlleitung der Stadt Niddatal gez. Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes ge- mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 09.12.2025 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung und die integrier- te Gestaltungssatzung sowie eine wasser- wirtschaftliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) sowie § 37 Abs. 4 Hessisches Was- sergesetz gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Der Bebauungsplan mit integrierter Gestal- tungssatzung und wasserwirtschaftlicher Festsetzung und die Begründung werden ab dem heutigen Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwaltung, Zimmer 1.01, 611 94 Nid- datal. während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird unter der Adresse http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplae- ne-in-hessen-a-z zugänglich gemacht. Auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden danach 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vor- B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil B önstadt Bebauungsplan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung schriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungs- plans, 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Niddatal geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 und § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann gem. § 44 Abs. 3 S.1 BauGB Entschädigung Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Bönstadt Bebauungsplan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs gem. § 44 Abs. 3 S. 2 BauGB dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- schädigungspflichtigen beantragt. Der Ent- schädigungsanspruch für nach den §§ 39 ff. BauGB eingetretene Vermögensnachteile erlischt gem. § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnach- teile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister A bfallabholung Mo., 22. Dezember 2025 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Di., 23. Dezember 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Sa., 3. Januar 2026 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Mo., 5. Januar 2026 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Di., 6. Januar 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 6. Januar 2026 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 7. Januar 2026 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 8. Januar 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt

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