Niddataler Nachrichten 2026-02

Ausgabe 2/2026 Niddataler Nachrichten Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Ergebnishaushalt 2025 2026 im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 24) 23.713.690 € 24.434.857 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 25) 23.669.886 € 24.421.051 € mit einem Saldo von 43.804 € 13.806 € im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 27) 0 € 0 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 28) 0 € 0 € mit einem Saldo von 0 € 0 € mit einem Überschuss/ Jahresergebnis von (Pos. 30) 43.804 € 13.806 € im Finanzhaushalt 2025 2026 mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) 644.718 € 771.190 € und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) 3.947.115 € 3.586.555 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) 4.969.500 € 4.415.100 € mit einem Saldo von (Pos. 29) -1.022.385 € -828.545 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) 400.000 € 828.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) 640.000 € 644.500 € mit einem Saldo von (Pos. 33) -240.000 € 183.500 € mit einem Zahlungsmittelüberschuss von (Pos. 34) -617.667 € 126.145 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 400.000,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 828.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt. § 4 Liquiditätskredite werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht beansprucht. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2025 2026 a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 395 % 395 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 % 480 % 2. Gewerbesteuer auf 380 % 380 % H aushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversamm- lung der Stadt Niddatal am 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 400.000,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 828.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht ver- anschlagt. § 4 Li i it t it i l j r 2025 und 2026 nicht beansprucht. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: § 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht beschlos- sen. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversamm- lung als Teil des Haushaltsplans am 09.12.2025 beschlossene Stellenplan. § 8 1. Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO (Pflicht zum Erlass einer Nachtrags- haushaltssatzung) liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10 % der ordentlichen und au- ßerordentlichen Aufwendungen des Ergeb- nis-haushaltes oder 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt. 2. Der Magistrat entscheidet über die Leistungen von Über- und Außerplanmäßigen Aufwendun- gen und Auszahlungen nach § 100 HGO, sofern diese nicht als „erheblich“ anzusehen werden. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag vo jeweils 50.000 Euro gelten dabei als „nicht erheblich“. Niddatal, den 10.12.2026 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister 2. Bekanntma ung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehör- de des Wetteraukreises zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Genehmigung des Landrats des Wet- teraukreises, Hessen, als Behörde der Landesverwaltung, Kommunalaufsicht, Az.:1.5/17 vom 14.01.2026 Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2024 beschlossene und mit Anpassungsbe- schluss vom 9. Dezember 2025 ergänzte Haus- haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist hinsichtlich der in § 2 getroffenen Festsetzung genehmigungspflichtig. Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredi- te in Höhe von 828.000,00 Euro (in Worten: „achthundertachtundzwanzigtausend Euro“) Friedberg, den 14.01.2026 Der Landrat des Wetteraukreises gez. Jan Weckler, Landrat 3. Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet Der Haushaltsplan der Stadt Niddatal liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 26.01.2026 bis zum Freitag, den 06.02.2026 in der Stadtverwaltung Niddatal, Zimmer 2.04, Im Kloster 6, 61194 Niddatal zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtver- waltung aus. Terminvereinbarungen vorab sind erwünscht. Weiterhin wird die vorstehende Haushalts- satzung, die Haushaltsgenehmigung der Auf- sichtsbehörde des Wetteraukreises sowie der gesamte Haushaltsplan der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2026 bis zum 31.12.2026 auf der Internetseite der Stadt Niddatal unter dem Link „https://www.niddatal.de/politik/orts- recht-und-satzungen/„ veröffentlicht. Niddatal, den 20.01.2026 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlin ausgaben www.niddataler-nachrichten.de Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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