Niddataler Nachrichten 2026-02

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 23.01.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 2/2026 Jahrgang 8 D As w AhlAmt infOrmiert ! Die heutige Ausgabe der Niddataler Nachrichten (2/2026) beinhaltet für alle Wählerinnen und Wähler für die am Sonntag, den 15. März 2026 stattfindenden Wahlen (Kommunal- und Bürgermeisterwahl) wichtige Informationen. Im Inneren der heutigen Ausgabe finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der durch den Wahlausschuss am 16. Januar 2026 zugelassenen Wahlvorschläge. Weiterhin liegt für beide Wahlen ein separater Musterstimmzettel bei. Farbe und Größe des Musterstimmzettels stimmen mit dem des finalen Stimmzettels am Wahlsonntag überein. Auf der Rückseite des Musterstimmzettels für die Stadtverordnetenwahl befinden sich weitere hilfrei- che Informationen zur Stimmabgabe (Kumulieren und Panschieren). Die beiliegenden Musterstimmzettel stehen selbstverständlich auch auf der Homepage der Stadt Nid- datal (www.niddatal.de/politik/anstehende-wahlen/) zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Weiterhin dürfen wir daran erinnern, dass es zwischen dem2. Februar 2026 und 10. März 2026möglich sein wird, online über die Homepage der Stadt Niddatal (www.niddatal.de) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Internetver- bindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Entsprechende Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der papierlosen Beantragung eines Wahlscheines können auf der Homepage der Stadt Niddatal eingesehen und nachgelesen werden. Alle Wähler, die klassisch im Wahllokal wählen möchten, können dies am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erledigen. Hierfür wurden nachfolgende barrierefreie Wahllokale eingerichtet: Den für Sie zutreffenden Wahlbezirk entnehmen Sie bitte dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das ab der Kalenderwoche 6/2026 an Sie versendet wird. Für Fragen rund um die Wahl steht Ihnen selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfügung. Wahl- bezirk Bezeichnung des Wahlbezirks Anschrift des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 1 Assenheim I Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal- Assenheim 2 Assenheim II Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal- Assenheim 3 Bönstadt Bürgerhaus Bönstadt, Assenheimer Straße 49, 61194 Niddatal- Bönstadt 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal- Ilbenstadt 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal- Kaichen Den zutreffenden Wahlbezirk entnehmen Sie bitte Ihrem Wahlbenachrichtigungs- schreiben. Für Fragen rund um die Wahl steht Ihnen selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfügung. D As O rDnungsAmt infOrmiert Beseitigung von Überwuchs im Straßenraum Viele Hecken, Sträucher und Bäume ragen in Geh- oder Radwege sowie Straßen hinein. An manchen Stellen ist der Gehweg für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen nicht mehr benutzbar. Zum Teil sind auch Fußgänger oder Radfahrer generell gezwungen, auf die Straße auszuweichen. An Ein- mündungen und Kreuzungen verhindern oft zu hohe Hecken etc. die erforderliche Sicht. Dadurch ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße tragen Sie die Verantwor- tung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehr- steilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen können. Daher ist an Straßen und Wegen das sog. „Lichtraumprofil“ von Bewuchs freizuhalten. An Ein- mündungen und Kreuzungen müssen „Sichtdrei- ecke“ frei bleiben. Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Beseitigungsanord- nung des Ordnungsamtes rechnen, sondern riskiert u. U. auch ganz erhebliche Schadenersatzforderun- gen, sollte sich ein Unfall ereignen, der (auch) auf den Bewuchs zurückzuführen ist. Über Geh- und Radwegen sowie 0,25 m daneben ist der Lichtraum bis zu einer Höhe von 2,50 m frei- zuhalten. Über der Fahrbahn sowie 0,75 m dane- ben erhöht sich dieser auf 4,50 m. Unabhängig vom Lichtraumprofil ist im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen der Bewuchs so weit zurück- zuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungs- funktion erfüllen und Verkehrsschilder mühelos ge- lesen werden können. Überprüfen Sie den Bewuchs an Ihrem Grundstück und nutzen Sie für einen umfangreichen Rück- schnitt den Zeitraum bis zum 28.02.2025 , bevor die Brut- und Setzzeit beginnt. D As s teuerAmt infOrmiert ! Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 wurde bereits Mitte Januar 2026 an die jeweiligen Steuer- pflichtigen versendet. Alle Grundsteuerpflichtigen, deren Jahreszahlungen unterhalb 20 Euro liegen, er- halten in diesem Jahr wie auch zukünftigen Jahren keinen neuen Grundsteuerbescheid. An dieser Stel- le verweisen wir auf den Grundsteuerbescheid aus dem Jahr 2025, der als Dauerbescheid ausgestellt und ordnungsgemäß versendet wurde, und solan- ge Rechtswirkung entfaltet, bis eine Änderung ein- tritt. Die Zahlungsziele bleiben ebenfalls identisch. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich die Erstveranlagungen, die z.B. bei einer Grund- stücksübergabe oder einem Verkauf auftreten. Hier würde der neue Grundstückseigentümer/ Steuer- pflichtige einen erstmaligen Grundsteuerbescheid erhalten, auch wenn dieser unterhalb eines Betrags von 20 Euro liegt. Gerne steht das Steueramt für weitere Rückfragen zur Verfügung. A BFALLABHOLUNG Di., 27. Januar 2026 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 28. Januar 2026 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 2. Februar 2026 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 3. Februar 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt

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