Niddataler Nachrichten 2026-03
Ausgabe 3/2026 Niddataler Nachrichten Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. ntmachung rwahl in der S tadt N iddatal am 15.03.2026 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Passgesetzes) an- gegeben werden. Unter den Angaben der Bewerberinnen und Bewerber wird jeweils der Träger des Wahlvorschlags und, sofern die Partei oder Wählergruppe eine Kurzbe- zeichnung verwendet, auch diese, bei Ein- zelbewerbern das Kennwort, genannt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, enthält der Stimmzettel jeweils eine Ankreuzmög- lichkeit für „Ja“ und „Nein“. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich ge- macht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gülti- gen Stimmen erhält. Bei nur einem zugelas- senen Bewerber ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen „Ja-Stim- men“ erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, stellt der Wahlausschuss fest, dass das Wahlverfahren, einschließlich der Wahlvorbereitung zu wiederholen ist (§ 39 Absatz 1 c Hessische Gemeindeordnung). 4.5 Die wahlberechtigte Person begibt sich mit dem/den Stimmzettel/n in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den/die Stimmzettel und faltet ihn/sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnungen nicht er- kennen können. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5.1 Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung Nid- datal im Gottfrieds- und Parksaal im 1. Obergeschoss, Im Kloster 6, 61194 Nid- datal , zusammen. 5.2 Für die Ermittlung des Wahlergebnisses sind zwei Auszählungswahlvorstände gebildet. Sie sind für folgende Wahlbezirke bzw. Briefwahlbezirke zuständig und treten am Montag, den 16.03.2026 um 8:00 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen: 6. Die Wahlberechtigten können ihr Wahl- recht jeweils nur einmal und nur persön- lich ausüben. Eine Ausübung des Wahl- rechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens un- kundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimmen gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil- feleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtig- ten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzuläs- sig ist eine Hilfeleistung, die unter miss- bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen- konflikt der Hilfsperson besteht (§ 7 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis ei- ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz entgegen der Wah- lentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten Stimmen abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum be- findet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmab- gabe über den Inhalt der Wahlentschei- dung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig. 7. Amtliche Musterstimmzettel , auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern ab- gedruckt sind, sind an folgenden Stellen erhältlich: • Stadtverwaltung Niddatal, Bürger- büro, Erdgeschoss, Im Kloster 6, 61194 Niddatal und • auf der Internetseite der Stadt Nid- datal unter dem Link „https://www. niddatal.de/politik/anstehende-wah- len/“ Sie dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief gelegt werden. Die vorstehende Wahlbekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de veröffent- licht. Niddatal, den 02.02.2026 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter Wahlbezirk Bezeichnu g des Wahlbezirks zugeordnetes Wahllokal mit Anschrift 1 Assenheim I Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal-Assenheim 2 Assenheim II Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal-Assenheim 3 Bönstadt Bürgerhaus Bönstadt, Assenheimer Straße 49, 61194 Niddatal-Bönstadt 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal-Ilbenstadt 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal-Ilbenstadt 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal-Kaichen Wahlbezirk-Nr. Abgrenzung der Wahlbezirke Lage des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 80001- Auszählungswahlvorstand 1 • Assenheim I • Assenheim II • Bönstadt • Kaichen • Briefwahlbezirk I, Assenheim I Stadtverwaltung Niddatal, 2. OG, Im Kloster 6, 61194 Niddatal • Team 1, Zimmer Nr. 2.07 • Team 2, Zimmer Nr. 2.12 • Team 3, Zimmer Nr. 2.10 80002- Auszählungswahlvorstand 2 • Ilbenstadt I • Ilbenstadt II • Briefwahlbezirk II, Assenheim II • Briefwahlbezirk III, Bönstadt und Kaichen • Briefwahlbezirk IV, Ilbenstadt Stadtverwaltung Niddatal, 1. und 2. OG, Im Kloster 6, 61194 Niddatal • Team 1, Zimmer Nr. 1.10 • Team 2, Zimmer Nr. 1.11 • Team 3, Zimmer Nr. 2.05 A bfallabholung Do., 12. Februar 2026 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 13. Februar 2026 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 16. Februar 2026 - Bioabfall in Ass nheim, Bönstadt und Kaichen Di., 17. Februar 2026 - Bioabfall in Ilbenstadt Di., 17. Februar 2026 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 18. Februar 2026 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 19. Februar 2026 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Fr., 20. Februar 2026 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt
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