Niddataler Nachrichten 2026-03
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 09.02.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 3/2026 Jahrgang 8 W ahlbekanntmachung für die k ommunalWahlen und die b ürgermeisterWahl in der s tadt n iddatal am 15.03.2026 ter eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrich- tig oder unvollständig hält, kann wäh- rend der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026 bis 12:00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Niddatal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger , die nicht der Meldepflicht unterliegen , werden nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen. Der Antrag ist schrift- lich bis zum 22.02.2026 beim Magistrat der Stadt Niddatal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitglied- staates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen. Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 22.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberech- tigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen gültigen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt Niddatal oder durch Briefwahl teilnehmen. Auf Antrag erhalten Wahlschein und Brief- wahlunterlagen: • in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, • nicht in das Wählerverzeichnis eingetra- gene Wahlberechtigte, a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Auf- nahme in das Wählerverzeichnis bis zum 22.02.2026 oder die Einspruchs- frist bis zum 27.02.2026 versäumt ha- ben, Fortsetzung auf Seite 2 Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Nid- datal, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, zur Ein- sichtnahme aus. Weiterhin ist das Wahllo- kalverzeichnis auf der Homepage der Stadt Niddatal unter „https://www.niddatal.de/ politik/anstehende-wahlen/“ einzusehen. 3. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunal- wahlen und der Bürgermeisterwahl für die Wahlbezirke der Stadt Niddatal wird an den Werktagen in der Zeit vom 23.02.2026 bis zum 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Niddatal, Bürgerbüro, Im Kloster 6, 61194 Niddatal für Wahlberechtigte zur Einsicht- nahme bereitgehalten. Der Ort der Einsicht- nahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit, der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein- getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der Daten von anderen im Wäh- lerverzeichnis eingetragenen Personen über- prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- nisses ergeben kann. Das Recht auf Über- prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die imMelderegis- 1. Am 15.03.2026 finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr gleichzeitig die Gemein- de-, Kreis- und Bürgermeisterwahl statt. Eine Stichwahl zur Bürgermeisterwahl fin- det nicht statt, da es nur einen durch den Wahlausschuss der Stadt Niddatal zugelas- senen Wahlvorschlag gibt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wähler- verzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinanträge und Wahl- scheine sowie für die Briefwahl ein gemein- samer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzette- lumschläge verwendet. 2. Die Stadt Niddatal ist in 6 allgemeine Wahl- bezirke eingeteilt. Diese sind: Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahl- berechtigten eingetragen werden. Wählen kann nur, wer in ein Wählerver- zeichnis eingetragen ist oder einen Wahl- schein hat. In den Wahlbenachrichtigungen , die den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl- berechtigten bis zum 22.02.2026 über- sandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahl- berechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Wahlbezirk Bezeichnung des Wahlbezirks zugeordnetes Wahllokal mit Anschrift 1 Assenheim I Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal-Assenheim 2 Assenheim II Bürgerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal-Assenheim 3 Bönstadt Bürgerhaus Bönstadt, Assenheimer Straße 49, 61194 Niddatal-Bönstadt 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal-Ilbenstadt 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Straße 26, 61194 Niddatal-Ilbenstadt 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal-Kaichen Wahlbezirk-Nr. Abgrenzung der Wahlbezirke Lage des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 80001- Auszählungswahlvorstand 1 • Assenheim I • Assenheim II • Bönstadt • Kaichen • Briefwahlbezirk I, Assenheim I Stadtverwaltung Niddatal, 2. OG, Im Kloster 6, 61194 Niddatal • Team 1, Zimmer Nr. 2.07 • Team 2, Zimmer Nr. 2.12 • Team 3, Zimmer Nr. 2.10 80002- Auszählungswahlvorstand 2 • Ilbenstadt I • Ilbenstadt II • Briefwahlbezirk II, Assenheim II • Briefwahlbezirk III, Stadtverwaltung Niddatal, 1. und 2. OG, Im Kloster 6, 61194 Niddatal • Team 1, Zimmer Nr. 1.10
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