Niddataler Nachrichten 2026-04
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 20.02.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 4/2026 Jahrgang 8 Gz: 2-BD-05-15-51-01-B-0006#003 Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Heldenbergen B 45 / B 521 Verfahrensnummer: UF 1551 Öffentliche Bekanntmachung Ladung 1. Anhörungstermin Im Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Hel- denbergen B 45 / B 521 wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Flurbereinigungsge- setz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung und § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum FlurbG (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426), in der derzeit geltenden Fassung, der Termin (Anhörungstermin) anberaumt auf: Donnerstag, den 19.03.2026 um 10:00 Uhr in der Kultur- und Sporthalle Heldenbergen Friedberger Straße 92, 61130 Nidderau Zu diesem Termin werden geladen: - alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, - alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere: - die Inhaber von Rechten an den zum Flur- bereinigungsgebiet gehörenden Grundstü- cken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstü- cke berechtigen oder die Benutzung sol- cher Grundstücke beschränken. - die Eigentümer von nicht zum Flurbereini- gungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Betreuer wird ein Auszug aus dem Flurbe- reinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestan- des - zugestellt. Der Auszug ist zum Anhörungs- termin mitzubringen. Beteiligte, die an der Wahrnehmung des An- hörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erfor- derlich. Eine Entschädigung für Zeitversäum- nis oder Verdienstausfall durch die Wahrneh- mung des Termins kann nicht gewährt werden. Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hinweis Beteiligte, die Einwendungen vorbringen möch- ten, werden auf folgende Widerspruchsmög- lichkeiten hingewiesen: Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann ent- weder im Anhörungstermin am 19.03.2026 oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben wer- den beim Amt für Bodenmanagement Büdin- gen, - Flurbereinigungsbehörde -, Bahnhof- straße 33, 63654 Büdingen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Wider- spruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenma- nagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird. 2. Auskunftstermine Der Flurbereinigungsplan von Nidderau-Hel- denbergen liegt zur Einsichtnahme und Aus- kunftserteilung für die Beteiligten wie folgt aus: Am Montag, den 16.03.2026 bis Mittwoch, den 18.03.2026 von 8:30 - 12:00 Uhr und von a Mt Für b odenManageMent b üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de 13:00 - 16:30 Uhr in Raum EG 29 im Rathaus der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau sowie am Donnerstag, den 12.03.2026 von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr im Amt für Bodenmanagement Büdingen, 2. OG Raum 203, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den vorge- nannten Zeiten anwesend. Bekanntmachung Die Ladung zum Anhörungstermin am 19.03.2026 wird in der Flurbereinigungsgemein- de Stadt Nidderau und in den angrenzenden Städten Bruchköbel und Niddatal sowie in den Gemeinden Altenstadt, Hammersbach, Limes- hain und Schöneck öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die Ladung im Internet über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen . de/uf1551 abrufbar. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/daten- schutz eingesehen werden. Büdingen, den 04.02.2026 Im Auftrag gez. Höhn (Verfahrensleitung) d as o rdnungs - aMt inForMiert ! Die Fachstelle Naturschutz und Land- schaftspflege beim Kreisausschuss des Wetteraukreises als untere Naturschutz- behörde hat für den Zeitraum bis zum 31.07.2026 eine Schutzanordnung mit Betretungsverbot zum Schutz von Weiß- storch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilben- stadt erlassen. Die Anordnung ist unter https://wet- teraukreis.de/aktuelles/amtliche-be- kanntmachungen einsehbar.
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