Niddataler Nachrichten 2026-06

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 20.03.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 6/2026 Jahrgang 8 Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Die Stadt Niddatal hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszent- rum mit Bauhof“ gefasst und am 10.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Planziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Auswei- sung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Zulässig sind ein Feuerwehrstützpunkt, eine Rettungswache und Bauhof für die Stadt Niddatal. Die Fläche befindet sich nördlich von Ilben- stadt an der Landesstraße L3187 Richtung Assenheim und umfasst rd. 1,82 ha. Die Fläche wird im Norden, Westen und Osten von landwirtschaftlichen Flächen sowie im Süden von Ackerflächen und dem Umflu- tungsgraben der Nidda begrenzt. Der räum- liche Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht der unten abgebildeten Karte. (Anlage 1) Der Regionalplan Südhessen (RPS 2010) / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP 2010) stellt für den Bereich Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, überlagert durch Vor- ranggebiet Regionaler Grünzug, Vorrangge- biet Hochwasserschutz, Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und Vorbehalts- gebiet für besondere Klimafunktionen dar. Erforderlich wurden insofern eine Abstim- mung mit den Belangen der Raumordnung sowie eine Änderung des RegFNP nach entsprechendem Antrag beim Regionalver- band. Das Änderungsverfahren wird derzeit parallel zur Aufstellung des Bebauungspla- nes durchgeführt. Besonderer Berücksichtigung bedürfen bei der Planung die Belange der Regionalpla- nung, des Verkehrs, des Artenschutzes, der Wasserwirtschaft sowie des Orts- und Landschaftsbildes Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.07.2025 bis ein- schließlich 22.08.2025 ins Internet gestellt und zeitgleich öffentlich ausgelegt. Die Be- B auleitplaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil i lBeNstadt Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ teiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich 19 Behörden beteiligt, davon haben zehn Anregungen und Hinwei- se vorgetragen. Aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragenen Stel- lungnahmen und Anregungen wurde der Bebauungsplan weiter konkretisiert und er- gänzt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 10.03.2026 den Entwurfs- und Offenlagebe- schluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschät- zung der Stadt Niddatal wesentlichen, be- reits vorliegenden umweltbezogenen Stel- lungnahmen ist in der Zeit von Montag, dem 23.03.2026 bis einschl. Donnerstag, dem 30.04.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de, Button Leben in Niddatal/Bauen und Wohnen/Be- bauungspläne im Verfahren und unter www. plan-es.com, Button „Beteiligungsverfah- ren“ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung. hessen.de ) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Inter- net erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadt- verwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Nidda- tal-Ilbenstadt, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.01, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung (Terminvereinbarung unter Tel. 0 60 34/91 24-321). Ergänzend wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Pla- nungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schrift- lich oder zur Niederschrift, vorgebracht wer- den. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@ plan-es.com gesendet werden. Die Stel- lungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer- den können, 2. sie möglichst elektronisch übermittelt werden sollen, können aber auch auf anderem Wege erfolgen (schriftlich, zur Niederschrift), 3. nicht fristgerecht eingegangene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich- tigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB), und 4. zusätzlich die Zugänglichkeit über die öffentliche Auslegung im Rathaus be- steht. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 S. 10 BauGB). Fortsetzung auf Seite 2 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Im Kloster 6 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1