Niddataler Nachrichten 2026-07
Ausgabe 7/2026 Niddataler Nachrichten Merz, Silke CDU Künze, Florian CDU Klein, Manuel CDU Meisinger, Kurt CDU Hahn, Torsten CDU Feige, Barbara CDU Herbert, Oliver CDU Hermann, Benjamin CDU Schneller, Michael CDU Schwenk, Armin CDU Einhoff, Emely CDU Schäfer, Sven CDU Dittrich, Lukas SPD Köneke, Mark SPD Linhart, Franziska SPD Kohlbauer, Monika SPD Fischer, Jan SPD Wohlstein, Christoph SPD Kuttner, Dietmar SPD Pfuhl, Frank Uwe SPD Jantzen, Sabine GRÜNE Menk, Arno GRÜNE Glauer, Bettina GRÜNE Nikleniewicz, Markus GRÜNE Schmitz, Peter FDP Donndorf, Janine FDP Richter, Annette Die Linke Lenz, Mathias Die Linke Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberech- tigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt (Stadt Niddatal, Anschrift: Im Kloster 6, 61194 Niddatal, Telefon: 0603491240); der Ein- spruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an. Stadt Niddatal Niddatal, 20.03.2026 gez. Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter r Gem ind /Stadt (Stadt Niddatal, Anschrift: Im Kloster 6, 61194 Niddatal, Telefon: 0603491240); der Ein- sp uch ist innerh lb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, we n ihn 1 % der mindestens jedoch 5 Wahlb rechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindest s 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der l läuft vom Tag der Bekanntmachung a Stadt Niddatal Niddatal, 20.03.2026 gez. Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter der e einde/ tadt ( tadt iddatal, nschrift: I loster 6, 61194 iddatal, elefon: 0603491240); der in- spruch ist innerhalb der inspruchsfrist i inzelnen zu begründen. er inspruch eines ahlberechtigten, der nicht die erletzung eigener echte geltend acht, ist nur zulässig, enn ihn 1 der ahlberechtigten, mindestens jedoch 5 ahlberechtigte unterstützen; bei ehr als 10.000 ahlberechtigten üssen indestens 100 ahlberechtigte den inspruch unterstützen. ie rist zur rhebung von insprüchen gegen die ültigkeit der ahl läuft vo ag der ekannt achung an. Stadt iddatal iddatal, 20.03.2026 gez. Andreas ch enz esonderer ahlleiter
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