Niddataler Nachrichten 2026-07

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 27.03.2026 Nachrichten Niddataler Ausgabe 7/2026 Jahrgang 8 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Niddatal am 15.03.2026 Am 19.03.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Anzahl der Wahlberechtigten 7.580 Anzahl der Wählerinnen und Wähler 4.720 Anzahl der gültigen Stimmen 4.629 Anzahl der ungültigen Stimmen 91 Die Wahlbeteiligung betrug 62,27 %. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Lfd. Nr. Familien- und Ruf- name Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%) 1 Hahn, Michael Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2.864 (Ja-Stim- men) 1.765 (Nein-Stim- men) 61,87 % Auf den Bewerber Herrn Hahn, Michael sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Niddatal gewählt. Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewer- ber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG). Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter, Andreas Schwenz, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Niddatal, den 20.03.2026 Andreas Schwenz Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Niddatal am 15.03.2026 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Niddatal am 15.03.2026 Am 19.03.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Anzahl der Wahlber chtigten 7.580 Anzahl der Wählerinnen und Wähler 4.720 Anzahl der gültigen Stimmen 4.629 Anzahl der ungültigen Stimmen 91 Die Wahlbeteiligung betrug 62,27 %. i Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Lfd. Nr. Familien- und Ruf- name Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%) 1 Hahn, Michael Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2.864 (Ja-Stim- men) 1.765 (Nein-Sti me 61,87 % Auf den Bewerber Herrn Hahn, Michael sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Niddatal gewählt. Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müss n mindestens 100 Wahlberechtigte den Ei spruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewer- ber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG). Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter, Andreas Schwenz, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, ei zureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Niddatal, den 20.03.2026 Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Niddatal am 15.03.2026 Am 19.03.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Anzahl der ahlberechtigten 7.580 Anzahl der Wählerinnen und Wähler 4.720 Anzahl der gültigen Stimmen 4.629 Anzahl der ungültigen Stimmen 91 Die Wahlbeteiligung betrug 62,27 %. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Lfd. Nr. F ilien- und Ruf- na e Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%) 1 Hahn, Michael Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2.864 (Ja-Stim- men) 1.765 (Nein-Stim- men) 61,87 % Auf den Bewerber Herrn Hahn, Mich el sin mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Niddatal gewählt. Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl G gen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreis s Einspruch erheben. D r Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verl tzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, w nn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte t t t ; bei m hr als 10.000 Wahlberec tigte müssen mind stens 100 Wahlberechtigte de Einspruch unte stützen. G g n die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an r Wahl teilgenommen hat, od r der Bew r- ber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheb n (§ 49 KWG). Der Ein pruch ist bi nen ei er Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses d r oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niedersc rift b i dem besonderen Wahlleit r, Andreas Schwenz, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Niddatal, den 20.03.2026 Andreas Schwenz Besonderer Wahlleiter Bekan tmachung des endgültigen Wahl rgebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Niddatal am 15.03.2026 Am 19.03.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende F ststellung n getroffen: Anz ahlberechtigt 7.580 Anzahl der Wählerin en und Wähler 4.720 Anzahl der gültigen Stimmen 4.629 Anzahl der ungültigen Stimmen 91 i Wahlbeteiligung b trug 62,27 %. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Lfd. Nr. Familien- und Ruf- name Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%) 1 Hahn, Michael Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2.864 (Ja-Sti m 1.765 (Nein-Stim- men) 61,87 % Auf den Bewerber Herrn Hahn, Michael sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Niddatal gewählt. Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl G gen die Gültigkeit der Wahl ka n jeder Wahlb r chtigte de Wahlkreises Einspruch erh ben. D r Ein pruch ein s Wahlberechtigten, d r nicht die Verletzung eig n r Rechte gelte d mac t, ist nur zulässig, w nn ihn eins vom Hund rt der Wahlberechtigten, mindest ns jedoch fünf Wahlberechtigte t r t t ; bei m hr als 10.000 Wahlberec tigten müssen mind stens 100 Wahlberechtigte den Ein pruch unt rstützen. G g n die Gültigkeit d r Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der B w r- ber eine zurückgewiesene Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisch s Kommunalwahlg s tz KWG Einspruch erh ben (§ 49 KWG). Der Ein pruch ist binnen ei er Ausschlussfrist vo zw i Wochen, von dem Tag der B kanntmachung d s Ergeb isses d r oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift b i dem besonderen Wahlleit r, Andr as Schwenz, Im Kloster 6, 61194 Niddatal, einzureichen und innerhalb der Einspruc sfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Niddat l, den 20.03.2026

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